25.10.1960

Bundestag - Drucksache III/2159

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1961 S. 877   

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https://dejure.org/1961,6844
BGBl. I 1961 S. 877 (https://dejure.org/1961,6844)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 15.07.1961, Seite 877
  • Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
  • vom 10.07.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

    Die Bestimmung soll verhindern, dass der bisherige Träger der Straßenbaulast im Hinblick auf einen bevorstehenden Wechsel die laufende Unterhaltung zu Lasten des neuen Trägers vernachlässigt (vgl. Begründung des Entwurfs BTDrucks 3/2159, Abschnitt B, zu Nr. 5, S. 9).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Gegen die Anwendung der hamburgischen Regelung auf die Alsterkrugchaussee als Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße bestünden keine Bedenken, da dieses Straßenstück bei Inkrafttreten des Hamburgischen Wegegesetzes gemäß Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vom 10. Juli 1961 (BGBl I S 877) - FStrG - in Verbindung mit § 5 Abs. 2 FStrG im privatrechtlichen Eigentum Hamburgs gestanden habe.
  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77

    Entschädigungsanspruch eines Gewerbebetriebes wegen Fahrbahnverengung und daraus

    § 8 a Abs. 4 FStrG sah in seiner früheren Fassung (Gesetz vom 10. Juli 1961 - BGBl I S. 877) eine Entschädigung nur für den Fall vor, daß durch den Ausbau einer Bundesstraße die Zufahrt zu einem Grundstück unterbrochen wurde und dieses keine anderweitige ausreichende Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsnetz besaß.

    Zudem verwandte bereits das Gesetz vom 10. Juli 1961 (BGBl I S. 877) in seinem § 8 a Abs. 4 den Begriff der "angemessenen Entschädigung".

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Der Gesetzgeber hat diese Rechtsprechung gebilligt und durch Gesetz vom 10. Juli 1961 (BGBl I 877) das Bundesfernstraßengesetz dahin geändert, daß in § 8 Abs. 4 a folgende Bestimmung eingeführt wurde:.
  • BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67

    Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung

    Durch das Bayerische Gesetz vom 22. Dezember 1960 (GVBL 298) ist in Art. 14 Abs. 3 BayStrWG nunmehr ausgesprochen, dass das Anhalten von Linien-Omnibussen stets als Gemeingebrauch anzusehen ist (vgl auch die Ergänzung des § 8 Abs. 5 FStrG durch das Gesetz vom 10. Juli 1961 - BGBl I 877 - und die neueren Straßengesetze der Länder).
  • BGH, 25.10.1990 - III ZR 315/89

    Begriff der Straßenbaulast - Umfang des Pflichtenübergangs bei Wechsel der

    Das änderte sich durch das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes vom 10. Juli 1961 (BGBl I S. 877 - 1. FStrÄG).
  • BGH, 12.10.1970 - III ZR 117/67

    Schätzung für die von der Bundesautobahn einschließlich Zubringer im Stadtwald in

    Unstreitig war die Klägerin seit dem 1. Januar 1962 nicht mehr Trägerin der Straßenbaulast für ihr Gebiet durchziehende Bundesstraßen, weil sie nicht mehr als 50.000 Einwohner hatte (§ 5 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 - BGBl I 903 - Art. 1 Nr. 3 a, 6 des Änderungsgesetzes vom 10. Juli 1961 - BGBl I 877).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 18.88

    Anspruch auf Brückenquerung über eine Bundesfernstraße - Begriff des Nachteils

    Der Gesetzgeber ist dieser Rechtsprechung gefolgt und hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGHZ 30, 241 durch Gesetz vom 20. Juli 1961 (BGBl. I S. 877) dem Bundesfernstraßengesetz einen § 8 Abs. 4 a eingefügt, der im wesentlichen dem jetzigen § 8 a Abs. 4 FStrG entspricht (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Mai 1967 - III ZR 143/66 - NJW 1967, 1752).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 50.02

    Abgrenzung zwischen "einem weiträumigen Verkehr dienen" und "oder zu dienen

    Dass beide Kriterien einander nicht gleichzusetzen sind, sondern gleichberechtigt nebeneinander stehen (Marschall/Schröter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl., § 1 Rn. 22, S. 48), entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der der Vorschrift, die in ihrer Ursprungsfassung vom 6. August 1953 (BGBl I S. 903) nur darauf abstellte, dass die Straße einem weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt war, durch das Gesetz zur Änderung des Fernstraßengesetzes vom 10. Juli 1961 (BGBl I S. 877) den heutigen Wortlaut verliehen hat.
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