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05.12.1984

Bundestag - Drucksache 10/2565

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 1716   

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BGBl. I 1984 S. 1716 (https://dejure.org/1984,9291)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.12.1984, Seite 1716
  • Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG)
  • vom 20.12.1984

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Die hier maßgebende Fassung ergibt sich aus dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1716).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Durch das Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1716) wurde die Mischfinanzierung durch Streichung der Finanzhilfen des Bundes abgeschafft (Art. 1 Nr. 23).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung -

    Sie entfaltet hierdurch nach Entstehungsgeschichte, Regelungssystem und -zweck rechtliche Verbindlichkeit zugleich auch gegenüber nicht am Vertragsschluss beteiligten Sozialleistungsträgern und sonstigen Kostenträgern, ohne dass dem der Wortlaut entgegensteht (vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zur Änderung des § 18 KHG in Art. 1 Nr. 19 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung, BT-Drucks 10/2565 S 13 f und S 30; vgl ferner Dietz/Bofinger, KHG, BPflV und Folgerecht, Bd I, Stand Februar 2016, § 18 KHG Anm I. 2., III. 1.) .
  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Dies folge auch aus der Entstehungsgeschichte des Krankenhaus-Neuordnungsgesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1716).

    Vor Inkrafttreten dieser Regelung trat jedoch das Krankenhaus-Neuordnungsgesetz vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1716) in Kraft, das unterschiedliche gesetzgeberische Bestrebungen der gesetzgebenden Körperschaften und der Bundesregierung in sich vereinigte.

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10. Oktober 1984 (BT-Drucks. 10/2095) sah eine weitgehende Entstaatlichung des Pflegesatzverfahrens vor, dessen zentraler Punkt nunmehr die unmittelbar rechtsverbindliche Vereinbarung und Festsetzung der Pflegesätze durch die Pflegesatzparteien bzw. durch eine paritätisch besetzte Schiedsstelle war.

    Damit sollten die "kostentreibenden Wirkungen des geltenden Pflegesatzrechts" (BT-Drucks. 10/2095 S. 13) beendet und "eine Stärkung der Selbstverwaltung der Krankenkassen und Krankenhäuser im Krankenhausbereich" (a.a.O. S. 18) erreicht werden.

    In den Ausschußberatungen des Deutschen Bundestages sind die unterschiedlichen Konzepte zusammengeführt worden und haben Eingang in den Bericht und die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drucks. 10/2565) gefunden, dessen Formulierungsvorschlag zu §§ 18 und 18 a KHG dem endgültig verabschiedeten Gesetzeswortlaut entspricht.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Mit Schreiben vom 20. August 1986 an die niederbayerische Regierung leitete die Beigeladene das Standort-Abstimmungsverfahren nach § 10 KHG in der Fassung des Krankenhaus-Neuordnungsgesetzes vom 20. Dezember 1984 - KHG 1984 - (BGBl I S. 1716) für u.a. einen Linksherzkatheter-Meßplatz ein und gab an, daß im Umfeld bereits vorgehaltene Geräte nur in je einem Krankenhaus in Landshut und in Regensburg vorhanden seien.

    Diente diese Vorschrift der wirtschaftlichen Sicherung und damit dem Schutz der gesetzlichen Krankenkassen, wobei zugleich die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses gewährleistet bleiben sollte, so spielen dieselben Erwägungen bei § 10 KHG 1984 die entscheidende Rolle, bei dessen Fassung durch das Krankenhaus-Neuordnungsgesetz vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S. 1716) das gesetzgeberische Anliegen einer weiteren Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Interesse der Versichertengemeinschaft noch stärker betont worden ist als bei dem KHG 1972.

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Im Entwurf des Krankenhaus-Neuordnungsgesetzes hatte die Bundesregierung in § 18 KHG vorgesehen, daß die Pflegesätze für alle Benutzer verbindlich zwischen dem Krankenhausträger und den Sozialleistungsträgern vereinbart werden sollten (vgl. BTDrucks 10/2095 S. 8).

    In der Begründung hieß es dazu, die von den Vertragsparteien vereinbarten Pflegesätze sollten für alle Krankenhausbenutzer unmittelbar verbindlich sein (vgl. BTDrucks 10/2095 S. 26).

    Aufgrund der Einwendungen des Bundesrates wurde statt dessen im Krankenhaus-Neuordnungsgesetz vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S. 1716) die Bestimmung des Pflegesatzes durch Vereinbarung oder Schiedsstellenentscheidung mit anschließender Genehmigung eingeführt.

    In der Begründung des zuständigen Bundestagsausschusses zu dieser Regelung heißt es, die Pflegesätze würden nicht bereits mit dem Abschluß der Pflegesatzvereinbarung für alle Benutzer unmittelbar verbindlich, sondern erst durch die Genehmigung der zuständigen Landesbehörde; das gleiche gelte für die Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle (vgl. BTDrucks 10/2565 S. 30).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

    Die Regelung des § 18 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ( KHG ) i.d.F. des Krankenhaus- Neuordnungsgesetzes (KHNG) vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S. 1716 ) und des Gesundheits-Reformgesetzes ( GRG ) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2477) gewähre den am Pflegesatzverfahren Beteiligten, die nicht Vertragsparteien seien, lediglich ein Recht auf Verfahrensbeteiligung.

    Selbst der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung, auf den die Kläger sich berufen, und der noch von einer gänzlich anderen Konzeption des Pflegesatzverfahrens ausging, räumte in § 18 Abs. 4 die Klagemöglichkeit einem Dritten, der die Vereinbarung nicht mit getroffen hatte, nur ein, wenn er geltend machte, er sei durch die Vereinbarung in seinen Rechten verletzt (vgl. BTDrucks 10/2095 S. 8).

    Der abschließende Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Gesetzentwurf belegt, daß es dem Gesetzgeber mit der endgültigen Fassung des § 18 Abs. 5 KHG entscheidend darauf ankam, Klagegegner und Klagegegenstand festzulegen (vgl. BTDrucks 10/2565 S. 30).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 17.11

    Krankenhausfinanzierung; Plankrankenhäuser; Krankenhausträger; Förderung der

    Diese Vorschrift bestimmt durch den Bezug auf die "förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten" ergänzend zu § 4 Nr. 1 und § 1 KHG den Umfang der zu erreichenden Kostendeckung (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung vom 5. Dezember 1984, BTDrucks 10/2565 S. 28).

    Wenngleich diese Formulierung nicht Gesetz geworden ist, sollten die aufgeführten Gestaltungsmöglichkeiten mit der Generalklausel in § 11 Satz 1 KHG doch unverändert beibehalten werden (vgl. BTDrucks 10/2565 S. 24, 25 und 28).

  • BVerwG, 23.11.1993 - 3 C 47.91

    Krankenhaus - Festsetzung der Pflegesätze - Schiedsstelle - Interner

    Es hat den Gesetzesmaterialien - dem Entwurf der Bundesregierung vom 10. Oktober 1984 (BT-Drucks. 10/2095), dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 10. Oktober 1984 (BT-Drucks. 10/2096) und der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drucks. 10/2565) - rechtsfehlerfrei entnommen, daß bei der endgültigen Beschlußfassung von Bundestag und Bundesrat die Vorstellung maßgebend war, daß die Pflegesätze, ob sie von den Pflegesatzparteien vereinbart oder bei Scheitern der Pflegesatzverhandlungen durch die Schiedsstelle festgesetzt worden sind, erst durch die behördliche Genehmigung wirksam werden sollten.

    Im Gegensatz zum Entwurf der Bundesregierung, der noch eine Anfechtbarkeit der Schiedsstellenentscheidung vorsah, aber auch im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates, der die Entscheidung einer Pflegesatzkommission mit ausschlaggebender Behördenbeteiligung vorsah, ist der Gesetzgeber letztlich der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (vgl. BT-Drucks. 10/2565) gefolgt, der die beiden unterschiedlichen Gesetzentwürfe zusammengeführt hat.

  • LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10

    Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen

    Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26.03.2007 (BGBl. I S. 378) ging diese Kompetenz auf die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde über, die nur das Einvernehmen mit den an der Krankenhausplanung unmittelbar Beteiligten, zu denen insbesondere die Krankenkassenverbände gehören (vgl. BT-Drucks. 16/3100, S. 139 f. sowie zu § 7 Abs. 1 Satz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz [KHG] BT-Drucks. 10/2095, S. 22; BT-Drucks. 10/2565, S. 28), anzustreben hat (§ 116b Abs. 2 Satz 1 und 3 SGB V i.d.F. von Art. 1 Nr. 85 Buchst. b GKV-WSG).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 3 C 34.93

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung -

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 18.11

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung der

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

  • OVG Hamburg, 12.02.2003 - 4 Bf 437/02

    Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser; Regelung der Krankenhauspflegesätze;

  • BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 610/89
  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

  • LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95

    Chefarztvertrag: Anspruch auf Abschluss vor dem zugesagten Termin

  • VG Karlsruhe, 29.03.2004 - 12 K 3688/02

    Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle bei Festsetzung des Budgets und der

  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 43/88
  • BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 305/87
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 9 S 1170/89

    Krankenhausfinanzierung: Tatbestandswirkung einer baurechtlichen Auflage zur

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