31.08.1989

Bundestag - Drucksache 11/5110

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2398   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,16995
BGBl. I 1989 S. 2398 (https://dejure.org/1989,16995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,16995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 29.12.1989, Seite 2398
  • Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG)
  • vom 22.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Bei der Anwendung des § 168 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (hier idF des RRG 1992), des § 107 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (hier idF des Gesetzes zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler - Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG, vom 22. Dezember 1989, BGBl I 2398) und des § 249c Abs. 8 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) muß zudem zwischen mehreren Zeiträumen unterschieden werden, nämlich denen, die in der Zeit ab Geltung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in den neuen Bundesländern (3. Oktober 1990), denen, die zwischen dem 1. Juli 1990 und 2. Oktober 1990, dem Geltungszeitraum des Arbeitsförderungsgesetzes der früheren Deutsche Demokratische Republik (DDR) vom 22. Juni 1990 (GBl I 403; § 251 AFG-DDR) - abgesehen von einzelnen nach dem Einigungsvertrag (EinigVtr) über den 2.10. hinaus fortgeltenden Vorschriften -, und schließlich denen, die vor dem 1. Juli 1990 liegen.
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00

    Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige;

    Die Klägerin kann im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, durch die Unterlassung der Erteilung der begehrten Genehmigung in dem von ihr behaupteten Recht aus § 94 BVFG in der Fassung des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl I S. 2398)- im Folgenden: § 94 BVFG a.F. - verletzt zu sein, da dieses nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihr nicht zustehen kann (vgl. auch Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).

    § 94 BVFG a.F. bezweckte die Zusammenführung getrennter Familien, die Vertriebenen schon vor dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes ermöglicht und auch danach fortgeführt worden ist, selbst wenn die zuziehenden Familienangehörigen noch nicht Deutsche waren und einen eigenen Anspruch auf Einreise noch nicht geltend machen konnten (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs zur Änderung des § 94 BVFG durch das Eingliederungsanpassungsgesetz, BTDrucks 11/5110 S. 18).

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Der Senat kann offenlassen, ob ein Anspruch der Klägerin auf Alhi gemäß § 134 AFG (idF des Gesetzes zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler - Eingliederungsanpassungsgesetz - vom 22. Dezember 1989, BGBl I 2398) zum 1. Januar 1990 überhaupt entstanden ist bzw ob es dazu ua eines (Fortzahlungs-)Antrags bedurft hätte.
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94

    Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe

    Der Kläger weist auch nicht die notwendige Anzahl von Kalendertagen an gleichgestellten Zeiten (§ 107 AFG idF des Gesetzes zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler vom 22. Dezember 1989 - BGBl I 2398) auf.
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

    Der Hinweis der Beklagten auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 Vorruhestandsgesetz (VRG) (vom 13. April 1984 - BGBl I 601 - idF des Art. 2 EinglAnpG vom 22. Dezember 1989 - BGBl I 2398) führt zu keiner anderen Erkenntnis.
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des

    Zwar mag der Kläger aufgrund von Beschäftigungszeiten in Gleiwitz, die nach dem durch das Eingliederungsanpassungsgesetz vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2398) zum 1. Januar 1990 gestrichenen, nach dem gleichzeitig eingeführten § 242j Abs. 2 AFG aber für Personen, die vor dem 1. Januar 1990 ihren ständigen Aufenthalt im (damaligen) Geltungsbereich des AFG genommen haben, weiterhin anwendbaren § 107 Nr. 3 AFG den Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleichstehen, die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 32/91

    Arbeitslosigkeit - Vertreibungsgebiet - Beschäftigungsaufgabe - Frührentner -

    Durch das Eingliederungsanpassungsgesetz (EinglAnpG) vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2398) sind diese Vorschriften zwar zum 1. Januar 1990 gestrichen worden; sie bleiben aber nach dem gleichzeitig eingeführten § 242j Abs. 2 AFG für Personen weiterhin anwendbar, die wie der Kläger vor dem 1. Januar 1990 ihren ständigen Aufenthalt im (damaligen) Geltungsbereich des AFG genommen hatten.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 313/97

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, daß die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Familienzusammenführung gemäß § 94 Abs. 2 BVFG a.F. (in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 22.12.1989, BGBl. I S. 2398, 2401) zum Zeitpunkt der Erteilung der Übernahmegenehmigung vorgelegen hätten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 738/09
    Dass sich die Klägerin - entgegen den Feststellungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 - (DVBl. 2001, 664) - über § 100 Abs. 1 BVFG auf § 94 BVFG in der Fassung durch Art. 4 Nr. 4 des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I, S. 2398) berufen kann, findet im Urteil des VGH Baden-Württemberg - 1 S 2002/07 - vom 21. Januar 2009, auf das sich die Klägerin bezieht, keine Grundlage.
  • BSG, 10.07.1996 - 14 REg 11/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Sprachkurs für Aussiedler

    Zwar räumten die §§ 62a ff AFG in der Fassung des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 2398) für die Teilnahme an dem Sprachlehrgang einen Anspruch auf Egg ein.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 B 812.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 4/94

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) - Voraussetzungen für die

  • LSG Bayern, 27.11.2001 - L 10 AL 64/98

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld; Anrechnung von

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 13 S 3164/91

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aus BVFG § 94 trotz Vorliegens von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 12 A 2748/05
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93

    (Auslegung des BVFG § 105cF: 1990-06-28); Tatbestandwirkung und Rechtmäßigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht