29.08.1991

Bundestag - Drucksache 12/1091

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 178   

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https://dejure.org/1992,21466
BGBl. I 1992 S. 178 (https://dejure.org/1992,21466)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 31.01.1992, Seite 178
  • Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz
  • vom 23.01.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

    jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz vom 23. Januar 1992 (BGBl I S. 178), .

    Die Bestimmungen des § 1 Nummer 3 Buchstabe l und des § 2a Absatz 1 und Absatz 3 des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 (Bundesgesetzblatt I Seite 1834) in der Fassung des Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz vom 23. Januar 1992 (Bundesgesetzblatt I Seite 178) waren mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Die Bestimmung des § 31 Absatz 2 Nummer 19 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz vom 23. Januar 1992 (Bundesgesetzblatt I Seite 178) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Dies beruht auf dem "Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz" vom 23. Januar 1992 (BGBl I S. 178 - im folgenden: "Aufgabenübertragungsgesetz"); es ergänzt durch Art. 1 das Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 (BGBl I S. 1834 - im folgenden: "BGSG 1972"), ändert durch Art. 2 das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBl I S. 61) und paßt durch Art. 3 die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl II S. 1563) der Aufgabenübertragung an.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    An dieser Verteilung auf zwei Säulen hat sich durch das Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz vom 23. Januar 1992 (BGBl. I S. 178) nichts geändert.

    Zwar werden in der Gesetzesbegründung nunmehr auch bewaffnete Sicherungsmaßnahmen und namentlich der Schutz der Fluggastkontrollstellen, der Objektschutz auf dem gesamten Flugplatzgelände (einschließlich der Vorfeldbestreifung) und Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen/Unternehmen (sog. High-Risk-Bereich) zu den Luftsicherheitsaufgaben gerechnet (vgl. BTDrucks 12/1091 S. 7).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    An dieser Verteilung auf zwei Säulen hat sich durch das Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz vom 23. Januar 1992 (BGBl. I S. 178) nichts geändert.

    Zwar werden in der Gesetzesbegründung nunmehr auch bewaffnete Sicherungsmaßnahmen und namentlich der Schutz der Fluggastkontrollstellen, der Objektschutz auf dem gesamten Flugplatzgelände (einschließlich der Vorfeldbestreifung) und Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen/Unternehmen (sog. High-Risk-Bereich) zu den Luftsicherheitsaufgaben gerechnet (vgl. BTDrucks 12/1091 S. 7).

  • OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06

    Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit;

    Die dort zitierte Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 12/1091) ist dafür unergiebig.
  • OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02

    Luftverkehrssicherheit, Zuverlässigkeit

    Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel an der erforderlichen Gewähr der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1995, 182, 184, Beschl. v. 15.9.1993 -20 CS 93.2547 - zit. nach juris, zu § 29d LuftVG in der durch das Aufgabenübertragungsgesetz vom 23.1.1992 [BGBl. I S. 178] geänderten Fassung vom 14.1.1981 [BGBl. I S. 61] und Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501 zu § 29d LuftVG nach der Änderung durch das 11. ÄndG zum LuftVG vom 25.8.1998 [BGBl. I S. 2432]).
  • OVG Sachsen, 10.04.2008 - 1 B 388/06

    Luftsicherheitsgebühr; Vorauskalkulation; Nachberechnung;

    Die dort zitierte Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 12/1091) ist dafür unergiebig.
  • VG Schleswig, 19.07.2004 - 3 B 80/04
    Diese Konzeption hat durch das Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz vom 23.01.1992 (BGBl. I S. 178) im Wesentlichen keine Abänderung erfahren.
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