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25.05.1994

Bundestag - Drucksache 12/7688

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1786   

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https://dejure.org/1994,21086
BGBl. I 1994 S. 1786 (https://dejure.org/1994,21086)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 30.07.1994, Seite 1786
  • Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (BeschfG 1994)
  • vom 26.07.1994

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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    Die Regelungen des BeschFG 1985 wurden durch das Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2406) bis zum 31. Dezember 1995 und durch Art. 2 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786) bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02

    Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision

    Demselben Zweck diente Art. 1 Nr. 3 des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschG 1994) vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786), der § 23 AFG erneut änderte und das Alleinvermittlungsrecht der Bundesanstalt für Arbeit aufhob (vgl. Begründung der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 BT-Drucks. 12/6719 S. 12; s. zu der Gesetzesgeschichte im einzelnen Fuchs in Gagel, SGB III 4. Aufl. Vor §§ 291-303 Rn. 17 ff).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots

    Ob für den streitigen Zeitraum eine Sperrzeit eingetreten ist, beurteilt sich nach §§ 119, 119a AFG (idF, die § 119 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997, BGBl I 594, und idF, die § 119a durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, erhalten hat).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente (Einbeziehung des für den Monat Dezember gezahlten Prämienmehrbetrags in den Lohnfaktor des Bemessungsentgelts) zu entscheiden ist, sondern der der Klägerin zustehende Alhi-Zahlbetrag nach mehreren Kriterien zu ermitteln ist: nach dem Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 136 durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat), wobei hierzu wiederum ua der Bemessungszeitraum gemäß § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG zu bestimmen ist, nach der Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 AFG), nach der Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und nach dem zu berücksichtigenden Einkommen - § 138 Abs. 2 AFG - (hier idF, die § 138 durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 - BGBl I 2353 - erhalten hat).
  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16

    Arbeitslosengeld

    Diese selbstständige Tätigkeit sei als weitere Beschäftigung zu berücksichtigen, andernfalls komme es zu einer unzumutbaren Härte, die der Gesetzgeber gerade habe ausgleichen wollen (Hinweis auf BT-Drs. 12/7565, S. 15 f.).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Die Erstattungspflicht der Klägerin für das dem Arbeitnehmer Q. im streitigen Zeitraum gezahlte Alg unter Einschluss der Sozialversicherungsbeiträge folgt aus § 128 Abs. 1 und 4 AFG idF, die die Norm durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - und durch das Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. Dezember 1995 - BGBl I 1824 - erhalten hat (vorliegend iVm § 431 Abs. 1 SGB III und § 242x Abs. 6 AFG sowie § 242m Abs. 10 AFG).
  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG -

    Daher sind insgesamt alle Tatbestandsmerkmale des Anspruchs (dazu unter III.3) sowie insbesondere die Richtigkeit des Bemessungsentgelts i.S. des § 136 Abs. 2 AFG (hier und i.d.F., die § 136 durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26.07.1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat) zu überprüfen (dazu unter III.4 und 5), die vorgenommenen Leistungsbehinderungen infolge der Leistungsverordnungen (dazu unter III.6) und Veränderungen, die auf der Neufassung des § 136 Abs. 2b AFG beruhen (dazu unter III.7).
  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 2033/98

    Nichtannahme gem BVerfGG § 93a Abs 2 einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Um den dargestellten arbeitsmarkt- und sozialpolitisch unbefriedigenden Zustand zu beheben, hat der Gesetzgeber mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl I S. 1786) die Vorschrift des § 103 b AFG ab 1. August 1994 in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügt.

    Diese Vorschrift fingiert unter den in Absatz 1 bis 3 näher dargelegten Voraussetzungen die Verfügbarkeit des Arbeitslosen, der an einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme teilnimmt, und sichert ihm die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes, das ihm sonst mangels Verfügbarkeit nicht zustehen würde (vgl. BTDrucks 12/7565, S. 14 f.).

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum in Sonderfällen - Aufgabe einer von zwei

    Vielmehr soll mit der Regelung des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III - wie mit der Vorläufervorschrift des § 112 Abs. 4a Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (idF des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786; hierzu BT-Drucks 12/7565 S 16) - die Bereitschaft vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gefördert werden, ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Interesse der Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Vereinbarung einer geringeren Wochenarbeitszeit zu vermindern.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass der Antragsteller die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und über angemessene Geschäftsräume verfügt (§ 23 Abs. 3 S. 1 AFG i.d.F. des Beschäftigungsförderungsgesetzes - BeschfG - 1994 vom 26.7.1994, BGBl. I S. 1786).
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R

    Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Bemessung der Höhe des Anspruchs auf Arbeislosenhilfe - Vom Einkommen des

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

  • LSG Niedersachsen, 29.08.2000 - L 1 RA 200/00
  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 AL 67/03

    Aufträge zur Bewachung von militärischen Objekten; Anspruch auf Arbeitslosengeld;

  • LSG Bayern, 16.05.2002 - L 10 AL 312/98

    Ruhen des Leistungsanspruches auf Arbeitslosengeld auf Grund des Eintritts einer

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98

    Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers

  • OLG Naumburg, 03.03.1997 - 1 U 122/96

    Arbeitsvermittlung als Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 38/08

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung von Zeiten der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - L 7 Ar 166/98

    Gewährung von Überbrückungsgeld und Zuschuss zu den Aufwendungen der

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Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2456   

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https://dejure.org/1994,26977
BGBl. I 1994 S. 2456 (https://dejure.org/1994,26977)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 28.09.1994, Seite 2456
  • Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes
  • vom 20.09.1994

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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

    Danach wird Arbeitern in Betrieben des Baugewerbes bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (vgl hierzu § 75 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des 1. SKWPG und des Gesetzes zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 20. September 1994 - BGBl I 2456) SWG gewährt, wenn.
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96

    Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen

    Danach wird Arbeitern in Betrieben des Baugewerbes bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (vgl hierzu § 75 Abs. 2 Nr. 2 AFG idF des 1. SKWPG und des Gesetzes zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 20. September 1994 - BGBl I 2456) SWG gewährt, wenn.
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Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1792   

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https://dejure.org/1994,22114
BGBl. I 1994 S. 1792 (https://dejure.org/1994,22114)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 30.07.1994, Seite 1792
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze
  • vom 26.07.1994

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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Nach § 115 AFG (hier idF, die die Vorschrift durch das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1792 - erhalten hat) mindert sich das Alg während einer Zeit, in der der Arbeitslose eine kurzzeitige Beschäftigung ausübt, um die Hälfte des um die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten verminderten Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung (Nettoarbeitsentgelt), soweit dieses Nettoarbeitsentgelt 30, 00 DM übersteigt (Abs. 1 Satz 1).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    b) Die Frage, ob ein derartiger Anspruch besteht, beurteilt sich nach dem Ausländergesetz i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl I S. 1354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl I S. 1792) - AuslG -.
  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93

    Anspruch eines Seemanns auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Auslegung des

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Kläger nach nationalem Recht, insbesondere nach § 10 des Ausländergesetzes - AuslG - vom 9. Juli 1990 (BGBl I S. 1354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl I S. 1792) i.V.m. der Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 2994), geändert durch Verordnung vom 15. August 1994 (BGBl I S. 2115) sowie nach §§ 15 ff. AuslG keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.
  • KG, 02.07.1998 - Kart W 1804/98
    Weitere Verstöße, die zu Vergleichs- und Abwägungszwecken in die Würdigung einzubeziehen sind, ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderer Gesetze vom 26. Juli 1994 (BGBl. I. S. 1792).

    Die Materialien zu diesem Gesetz (vgl. BT-Drs. 12/7563 S. 10 f.; vgl. dazu auch Ingenstau/Korbion, Komm, zur VOB, 13. Aufl., A § 8 Rn. 72) geben Auskunft darüber, welche Vorstellungen der Bundesgesetzgeber vom Gewicht von Verstößen hatte, die eine Auftragssperre rechtfertigen.

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96

    Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB

    Dieser Eingriff sei auch nicht durch § 263 Abs. 5 SGB VI idF des Art. 5 Nr. 3 des Gesetzes zur Anderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Anderung anderer Gesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl I S 1792) rückgängig gemacht worden, da er, der Kläger, nicht - wie es der Wortlaut dieser Bestimmung verlange - mindestens 48 Kalendermonate beitragsfreie Ersatzzeiten zurückgelegt habe.
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 88/94

    Berechnung der Altersrente nach dem Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) nach

    Schließlich widerspreche der Auffassung des 4. Senats (aaO) auch die Neuregelung in § 263 Abs. 5 SGB VI (eingefügt durch Art. 5 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze vom 26. Juli 1994, BGBl I S 1792).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00

    Unerlaubte Werbung für Schwarzarbeit

    Das Werben ist eine Vorbereitungshandlung (BT-Drucksache 12/7563, 10) zur Schwarzarbeit, die ihrerseits nach § 1 SchwarzarbG ordnungswidrig ist.
  • LSG Sachsen, 20.08.2001 - L 3 AL 197/00

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt zur

    Entgegen der anfänglich im Berufungsverfahren von der Beklagten geäußerten Auffassung ist die Erstattungsgrundlage nicht § 10 der 2. Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV) vom 28.03.1988 in der Fassung des Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze vom 26.07.1994 (BGBl. I S. 1792).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96

    Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter

    Die Ausweisung des Klägers findet ihre Rechtsgrundlage in § 47 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AuslG in der bei Erlaß des Widerspruchsbescheids gültig gewesenen Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1792), zur Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheides für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 17. November 1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150 (151).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - L 7 Ar 166/98

    Gewährung von Überbrückungsgeld und Zuschuss zu den Aufwendungen der

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  • LSG Niedersachsen, 27.09.2001 - L 8 AL 95/00
  • VG Darmstadt, 21.10.1994 - 5 G 33408/94

    Anforderungen an die Feststellung der Asylberechtigung und der

  • BayObLG, 30.01.1997 - 3 ObOWi 157/96

    Betrieb eines Handwerks nach Handwerksordnung

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