01.12.1999

Bundestag - Drucksache 14/2271

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 715   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,35341
BGBl. I 2000 S. 715 (https://dejure.org/2000,35341)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 25.05.2000, Seite 715
  • Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
  • vom 17.05.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 13.12.1999   BT   SOGENANNTE ODDSET-WETTEN STEUERLICH GLEICHSTELLEN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833

    Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter,

    Das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl. I S. 715) hat an dieser Rechtslage nichts geändert.

    Davon ist auch der Bundesgesetzgeber beim Erlass des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl. I S. 715) ausgegangen, wenn er öffentliche Oddset-Wetten, die nicht Rennwetten im Sinn des Abschnitts I des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind, einer Besteuerung unterwirft (s. oben A I 2 a).

  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

    Der Senat hat ferner keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ergänzung des RennwLottG um einen Tatbestand zur Besteuerung von Oddset-Wetten durch das Gesetz vom 17. Mai 2000 (BGBl I 2000, 715).
  • FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v.

    Als sich abzeichnete, dass die lotteriesteuerpflichtigen Tatbestände des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) um Oddset-Wetten ergänzt würden, wie es dann im Gesetz zur Änderung des RennwLottG (vom 17. Mai 2000, BGBl I 715) auch geschah, schloss die Antragstellerin am ... 2000 einen Vertrag mit der Gesellschaft Y-Ltd. (nachfolgend: Y) mit Sitz in B-Stadt, der Hauptstadt des ... eines selbstständigen Inselstaats in der Karibik; darin wurde die Antragstellerin als "Agent" und Y als "Wettveranstalter" (Bet Organiser) bezeichnet.

    Aus steuersystematischen Gründen und aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Rennwett- und Lotteriegesetz daher anzupassen" (BT-Drucks. 14/2271).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 2212/00

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen

    gegen Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl I S. 715 ff.).
  • FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09

    Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers

    Die Ergänzung des RennwLottG um einen Tatbestand zur Besteuerung von Oddset-Wetten durch das Gesetz vom 17. Mai 2000 (BGBl I 2000, 715) ist verfassungsgemäß.
  • BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 131/08
    Bei "Oddset" handle es sich um eine Wettart im Sinn des Gesetzes zur Änderung des Rennwetten- und Lotteriegesetzes vom 17.05.2000, BGBl. I 715.
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