Gesetzgebung
BGBl. I 2000 S. 715 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 25.05.2000, Seite 715
- Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
- vom 17.05.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 13.12.1999 BT SOGENANNTE ODDSET-WETTEN STEUERLICH GLEICHSTELLEN (GESETZENTWURF)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
Das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl. I S. 715) hat an dieser Rechtslage nichts geändert.Davon ist auch der Bundesgesetzgeber beim Erlass des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl. I S. 715) ausgegangen, wenn er öffentliche Oddset-Wetten, die nicht Rennwetten im Sinn des Abschnitts I des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind, einer Besteuerung unterwirft (s. oben A I 2 a).
- BFH, 22.03.2005 - II B 14/04
Oddset-Wetten; Lotteriesteuer
Der Senat hat ferner keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ergänzung des RennwLottG um einen Tatbestand zur Besteuerung von Oddset-Wetten durch das Gesetz vom 17. Mai 2000 (BGBl I 2000, 715). - FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. …
Als sich abzeichnete, dass die lotteriesteuerpflichtigen Tatbestände des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) um Oddset-Wetten ergänzt würden, wie es dann im Gesetz zur Änderung des RennwLottG (vom 17. Mai 2000, BGBl I 715) auch geschah, schloss die Antragstellerin am ... 2000 einen Vertrag mit der Gesellschaft Y-Ltd. (nachfolgend: Y) mit Sitz in B-Stadt, der Hauptstadt des ... eines selbstständigen Inselstaats in der Karibik; darin wurde die Antragstellerin als "Agent" und Y als "Wettveranstalter" (Bet Organiser) bezeichnet.Aus steuersystematischen Gründen und aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Rennwett- und Lotteriegesetz daher anzupassen" (BT-Drucks. 14/2271).
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 2212/00
Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen …
gegen Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17. Mai 2000 (BGBl I S. 715 ff.). - FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers …
Die Ergänzung des RennwLottG um einen Tatbestand zur Besteuerung von Oddset-Wetten durch das Gesetz vom 17. Mai 2000 (BGBl I 2000, 715) ist verfassungsgemäß. - BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 131/08 Bei "Oddset" handle es sich um eine Wettart im Sinn des Gesetzes zur Änderung des Rennwetten- und Lotteriegesetzes vom 17.05.2000, BGBl. I 715.