22.09.2011
Bundestag - Drucksache 17/7067
Beschlussempfehlung, Urheber: Haushaltsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2011 S. 1992 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 13.10.2011, Seite 1992
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
- vom 09.10.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)
- 26.08.2011 BT Europäischer Stabilisierungsmechanismus (in: Bundestag berät Entwurf des Bundeshaushalts 2012)
- 06.09.2011 BT Deutschland soll höhere Garantien für Euro-Stabilisierungsfonds übernehmen
- 06.09.2011 BT Bundestag berät über erweiterte Euro-Stabilisierung
- 08.09.2011 BT "Zahlungen an Griechen stets Hilfe zur Selbsthilfe"
- 09.09.2011 BT Weitgehende Zustimmung zum neuen Rettungsschirm
- 12.09.2011 BT Anhörung zur Erweiterung des Europäischen Rettungsschirms
- 19.09.2011 BT Erweiterung des Euro-Rettungsschirms (EFSF) findet weitestgehende Zustimmung
- 22.09.2011 BT Erweiterung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt - Parlamentsrechte gestärkt
- 23.09.2011 BT Euro-Stabilisierungsmechanismus (in: Sitzungswoche vom Mittwoch, 28. September, bis Freitag, 30. September 2011)
- 26.09.2011 BT Bundestag stimmt über künftigen Rettungsschirm ab
- 27.09.2011 BT Ja zur Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (in: Sitzungswoche vom Mittwoch, 28. September, bis Freitag, 30. September 2011)
- 29.09.2011 BT Breite Mehrheit für Ausweitung des Rettungsfonds
- 21.12.2011 BT Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2011
Wird zitiert von ...
- BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 11/91
Abweisungsbeschluß des Konkursgerichts - Kenntnis des Arbeitnehmers - …
Abgesehen davon, daß der Gesetzgeber die vom Senat in seinem Urteil vom 19. März 1986 (Nr. 37) aufgezeigte Lücke inzwischen geschlossen hat (BT-Drucks 503/92 S. 11; BGBl. I 1992, 2050/2051), so daß diese Entscheidung keine Rolle mehr spielt, hat der Senat im übrigen aus dem Gesamtzweck der Kaug-Regelung den Schluß gezogen, daß die Unkenntnis des Arbeitnehmers im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens nicht in jedem Falle die anspruchsvernichtende Wirkung des § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG aF.