06.05.1965

Bundestag - Drucksache IV/3364

Zusammenstellung, Urheber: Bundestag

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 531   

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https://dejure.org/1965,4084
BGBl. I 1965 S. 531 (https://dejure.org/1965,4084)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 30.06.1965, Seite 531
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
  • vom 28.06.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    § 2 in der Fassung des ebenfalls mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28. Juni 1965 (BGBl. I S. 531) ordnete ausdrücklich an, daß das Ersatzdienstgesetz, soweit es nichts anderes bestimmte, in bundeseigener Verwaltung ausgeführt werden sollte und übertrug die Erledigung der Verwaltungsaufgaben des Bundes auf das Bundesverwaltungsamt, das den fachlichen Weisungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unterlag.
  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06

    Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt,

    Diese Regelung zielt darauf ab, Rechtssicherheit über den Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses und der damit verbundenen Pflichten und Rechte herzustellen, indem hierfür der im Einberufungsbescheid festgesetzte Zeitpunkt des Diensteintritts und nicht der Zeitpunkt des tatsächlichen Diensteintritts (= "Dienstantritt") für maßgeblich erklärt wird (vgl. BTDrucks 2/1700 S. 17 zu § 2 SG sowie BTDrucks 4/2273 S. 28 zu § 12a des früheren Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst).
  • BVerwG, 18.08.2003 - 6 C 11.02

    Zivildienst; Dienstantritt; fiktiver Entlassungszeitpunkt; stationäre

    Die Regelung über die fiktive Verlängerung des Zivildienstes nach § 44 Abs. 3 ZDG (seinerzeit § 30 b ErsDiG) wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28. Juni 1965 (BGBl I S. 531) eingefügt.
  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Der Ausschluß der Ersatzgeldstrafe sei erst durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28. Juni 1965 (BGBl. I S. 531) eingeführt worden.
  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 53.90

    Zivildienst - Entlassungsfiktion - Nichtantritt des Zivildienstes

    Die den Dienstbeginn regelnde Vorschrift (seinerzeit § 12 a ErsDiG) wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28. Juni 1965 (BGBl. I S. 531) eingefügt.
  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 76.83

    Rechtmäßigkeit der Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum

    Die Beklagte hat unter dem 5. Mai 1982 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung vom 24. Juli 1962 (BGBl. I S. 524, im Zivildienstrecht nach Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28. Juni 1965, BGBl. I S. 531, entsprechend anwendbar) wegen eines seinerzeit gestellten Antrags auf Unabkömmlichstellung die Vollziehung des Einberufungsbescheides bis zum Abschluß des die UK-Stellung betreffenden Verfahrens ausgesetzt.
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 148.71

    Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum zivilen Ersatzdienst

    Das Änderungsgesetz vom 28. Juni 1965 (BGBl. I S. 531) ersetzte in Art. 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, der in der Bekanntmachung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) die Bezeichnung § 19 Abs. 1 Satz 2 erhielt, die vorgenannte durch die jetzige Regelung; in der Begründung des Regierungsentwurfs zum Änderungsgesetz 1965 (BTDrucks. IV/2273) wurde wieder vom Interesse des Ersatzdienstpflichtigen gesprochen, dessen Einberufung nach der Entlassung aus der Bundeswehr unverzüglich erfolgen solle, "um die Gesamtverzögerung, die dieser in seinem beruflichen Fortkommen erleidet, nicht durch eine größere Zeitspanne zwischen Wehrdienst und Ersatzdienst zu verlängern".
  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 43.68

    Befreiung eines Anhängers der Zeugen Jehovas vom Ersatzdienst - Rechtsgrundsätze

    Der durch das Änderungsgesetz vom 28. Juni 1965 (BGBl. I S. 531) eingefügte § 10 Abs. 1 ErsDiG (Art. 1 § 8 b des Änderungsgesetzes) erklärt Ersatzdienstpflichtige unter denselben Voraussetzungen für befreit vom Ersatzdienst, unter denen Wehrdienstpflichtige vom Wehrdienst befreit sind gemäß § 11 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773).
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 184.67

    Ziviler Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer - Anrechenbarkeit geleisteten

    Die Anrechenbarkeit geleisteten Wehrdienstes auf den Ersatzdienst regelt § 22 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst - ErsDiG - in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 15.67); § 22 ErsDiG ist aus § 10 Abs. 2 des Ersatzdienstgesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 13. Januar 1960 (BGBl. I S. 10) hervorgegangen (vgl. das Änderungsgesetz vom 28. Juni 1965 (BGBl. I S. 531)) und erhielt seine jetzige Fassung durch § 57 des Gesetzes über das Zivilschutzkorps vom 12. August 1965 (BGBl. I S. 782).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 2 B 120.96

    Ausschluss der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil durch

    Nach seinem Wortlaut sowie Sinn und Zweck begrenzt § 75 ZDG den Ausschluß der Berufung ausdrücklich auf Urteile, die unmittelbar die personelle Ausstattung des Zivildienstes und damit das erhebliche öffentliche Interesse an der reibungslosen Erfüllung seiner Aufgaben im Sinne des § 1 ZDG und insoweit an einer schnellen Klärung der Verhältnisse betreffen (vgl. BTDrucks IV/2273 Begründung II Art. 1 zu Nr. 32 § 40 d, S. 35 und Art. 1 Nr. 32 § 40 d Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 28. Juni 1965 (BGBl I S. 531)).
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 23.69

    Vereinbarkeit der Nichtanrechnung von Urlaub ohne Geldbezüge und Sachbezüge auf

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 2.68

    Ziviler Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer - Nichtanrechnung von Urlaub

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 84.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68

    Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum zivilen Ersatzdienst -

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 56.69

    Ziviler Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer - Nichtanrechnung von Urlaub

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