Gesetzgebung
BGBl. I 1979 S. 1755 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 26.10.1979, Seite 1755
- Zweites Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes
- vom 24.10.1979
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 14.97
Zuschußgewährung nach dem Altölgesetz; Begriff des Altöls; Merkmal des …
Das Änderungsgesetz vom 24. Oktober 1979 (BGBl I S. 1755) ersetzte diese Beschreibung durch die im wesentlichen heute noch geltende Definition, wobei an die Stelle des zur Verknüpfung der allgemeinen Begriffsbestimmung mit den gesondert aufgeführten Stoffen benutzten Ausdrucks "ferner" das Wort "einschließlich" trat.Diese Fassung der Altöldefinition ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes vom 24. Oktober 1979 (BGBl I S. 1755) in das Gesetz aufgenommen worden.
Dies geschah erklärtermaßen, um die Altöldefinition der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung (75/439/EWG ABl Nr. L 194/31) zu übernehmen (vgl. BTDrucks 8/1423 S. 11).