28.01.1970

Bundestag - Drucksache VI/293

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1970 S. 313   

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https://dejure.org/1970,7895
BGBl. I 1970 S. 313 (https://dejure.org/1970,7895)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.04.1970, Seite 313
  • Zehntes Strafrechtsänderungsgesetz
  • vom 07.04.1970

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Den Gesetzesmaterialien kann entnommen werden, dass auch der Gesetzgeber von einem vergleichbaren Begriff des öffentlichen Anstandes ausging, als er mit dem Zehnten Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. April 1970 (BGBl I S. 313) der Ermächtigungsrundlage für den Erlass von Sperrbezirksverordnungen - von nachfolgenden, im Wesentlichen redaktionellen Änderungen abgesehen - ihren heutigen Wortlaut gab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13

    Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig

    vgl. den Beschluss des Senats vom 26. März 2012 - 5 B 892/11 -, NVwZ-RR 2012, 516 = juris, Rn. 14 (unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf eines Zehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, BT-Drs. VI/293, S. 3) und Rn. 16. Siehe auch BVerfG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905 = juris, Rn. 23.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 6 B 10673/05

    Begriff der Unsittlichkeit im Gaststättenrecht; kein Entfallen des

    Deshalb kann offen bleiben, ob das mit der Verordnungsermächtigung in Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGStGB verfolgte Ziel der Bekämpfung der als besonders schwerwiegend empfundenen Missstände der sogenannten Gewerbsunzucht (BT-Drucksache VI/293 S. 3 ff.) in jeder Hinsicht mit der durch das ProstG eingetretenen Rechtsänderung Schritt hält.
  • BVerwG, 24.09.1973 - I B 79.73

    Untersagung des Betriebs eines Bordells bzw. der Führung eines bordellartigen

    Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 21. März 1951 (GVBl. S. 79) in der Fassung vom 23. April 1955 (GVBl. S. 175) - SOG - dem Kläger durch Verfügung vom 9. August 1971 "den Betrieb eines Bordells bzw. die Führung eines bordellartigen Betriebes in W. P.straße ..." Auf Antrag der Beklagten vom 31. August 1971 erließ der Regierungspräsident in Lüneburg auf Grund des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des 10. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. April 1970 (BGBl. I S. 313) - 10. StRÄndG - des § 1 der nds.
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