Rechtsprechung zu § 212a ZPO a.F.
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BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

Zur Frage, ob die Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO) auch nach der Umgestaltung des Verfahrens bei Zustellungen durch das Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) zu verneinen ist - wie dies die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a. F. angenommen hat (grundlegend BGHZ 35, 236) -, wenn der Zustellungsadressat (hier: Notar) das von ihm unterschriebene und an das Gericht zurückgeleitete Empfangsbekenntnis nicht mit einer Datumsangabe versehen hat.

ZPO § 174 F.: 23. Juli 2002

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BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

1. Sieht eine Betriebsvereinbarung zwingend einen täglichen Gleitzeitrahmen vor, so können der Betriebsrat und bei groben Verstößen auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Überschreitung des Gleitzeitrahmens durch Arbeitnehmer verhindert.

2. Betriebsrat und Gewerkschaft können vom Arbeitgeber nicht die Durchführung einer tarifvertragswidrigen Betriebsvereinbarung verlangen. Sieht ein im Betrieb anwendbarer Tarifvertrag zwingend den vollständigen Ausgleich von Gleitzeitguthaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor, können die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung nicht wirksam die Übertragung von Gleitzeitguthaben über den Ausgleichszeitraum hinaus vereinbaren.

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BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01

Zum Beweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis gemäß § 212a ZPO enthaltenen Angaben.

ZPO §§ 212a, 547 a. F.

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BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

Eines Wiedereinsetzungsantrags bedarf es nur dann, wenn eine der in § 233 ZPO genannten Fristen versäumt wurde. Dies muß das Berufungsgericht klären, bevor es über eine hilfsweise beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entscheidet.

ZPO § 233

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BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.

ZPO §§ 212 a. F., 233

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BGH, 17.09.2002 - VI ZR 419/01

Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.

ZPO § 212 a a. F., § 233 Fb, Fd

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BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

Zu den Anforderungen an den Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in einem Empfangsbekenntnis eines Rechtsanwalts enthaltenen Angaben.

ZPO § 174

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BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang - Wiedereinsetzung - Fristenkontrolle - Anwaltsverschulden

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Höhe einer tariflichen Sonderzahlung für das Jahr 1999. Gestützt auf die Regelungen in einer Gesamtbetriebsvereinbarung aus dem Jahre 1996 hat der Kläger die Auffassung vertreten, bei der Bestimmung des für die Berechnung maßgeblichen Monatseinkommens sei ...

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BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01

Wird nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist des § 42 Abs. 2 BauGB unbebautes Bauland als Spielplatz ausgewiesen und enteignet, so kann für die Beurteilung, ob die Bemessung der Enteignungsentschädigung nach der ausgeübten Nutzung zu einer unzumutbaren Ungleichbehandlung des betroffenen Eigentümers führen würde (vgl. Senatsurteil BGHZ 141, 319), nicht außer Betracht bleiben, ob und in welchem Umfang der Eigentümer in demselben örtlichen Bereich anderweit Bauvorhaben realisiert hat und diesen der geplante Spielplatz dient.

BauGB §§ 95 Abs. 2 Nr. 7, 42 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 3 Satz 2

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BGH, 19.06.2002 - IV ZR 147/01

Tatbestand: Im vorliegenden Revisionsverfahren geht es nur um die verfahrensrechtliche Frage, ob der Kläger rechtzeitig Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts eingelegt hat, und hier insbesondere darum, ob das Urteil dem erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Klägers ...

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