Rechtsprechung zu § 53 AufenthG
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BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; gemeinschaftsrechtliche Verfahrensgarantien; Widerspruchsverfahren; Gesetzmäßigkeit; Zweckmäßigkeit; zweite Verwaltungsbehörde; "Vier-Augen-Prinzip"; Anordnung der sofortigen Vollziehung; dringender Fall.
1. Die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/ 221/ EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/ 80 haben.
2. Findet die in der Richtlinie geforderte Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung durch eine zweite unabhängige Stelle ("Vier-Augen-Prinzip") nicht statt, ist die Ausweisung wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig, es sei denn, es liegt ein "dringender Fall" vor.
3. Ein "dringender Fall" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 RL 64/ 221/ EWG setzt ein besonderes öffentliches Interesse daran voraus, das gerichtliche Hauptverfahren nicht abzuwarten, sondern die Ausweisung sofort zu vollziehen, um damit einer weiteren, unmittelbar drohenden und unzumutbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch den Ausländer zu begegnen.
AufenthG §§ 53, 54, 55; AuslG §§ 45, 47, 48; VwGO §§ 68, 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5, § 114; Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 9; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 - Art. 6, 7, 14
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BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; Vier-Augen-Prinzip; unheilbarer Verfahrensmangel; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Strafhaft; Jugendstrafe; persönliches Verhalten; Spezialprävention; Generalprävention.
1. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/ 80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen ist wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig, wenn die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/ 221/ EWG - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens - nicht eingehalten werden (im Anschluss an das Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7. 04 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
2. Auch eine längere Strafhaft berührt die Rechte aus Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/ 80 nicht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - Rs. C-467/ 02 -, Cetinkaya, und Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/ 03 -, Aydinli).
3. Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Ausweisung ausnahmslos nur aus spezialpräventiven Gründen zu, d. h. zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von dem einzelnen Ausländer persönlich ausgehen, nicht aber - tragend oder auch nur mittragend - zur (generalpräventiven) Abschreckung anderer Ausländer.
AuslG §§ 45, 46, 47, 48 AufenthG §§ 53, 54, 55, 56 Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 9 Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 - Art. 6, 7, 14
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BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; besonders schwere Straftat; Ist-Ausweisung; Regel-Ausweisung; Ermessensausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ergänzung der Ermessensentscheidung; gerichtliche Hinweispflicht; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Zu den Anforderungen an die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29. 02 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen)
AufenthG §§ 53, 54, 55; AuslG §§ 45, 46, 47, 48; VwGO § 114 Satz 2; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 Art. 6, 13, 14; EMRK Art. 8
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BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft den vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung.
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BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06
Gründe: I Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Ausweisung aus Deutschland.
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BVerwG, 08.06.2006 - 1 B 60.05
Gründe: Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
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BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Reichweite des Gesetzesvorbehalts bei der Anordnung von Abschiebungshaft.
