Rechtsprechung zu § 205 BGB
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BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00
Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schieds-stelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.
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BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99
Wird ein Anspruch des Mandanten gegen einen Dritten wegen Verjährung abgewiesen, enthält die Mitteilung des Rechtsanwalts an den Mandanten, er werde das Urteil schon deshalb mit der Berufung anfechten, weil sich daraus ein Schadensersatzanspruch gegen ihn ergeben könnte, für sich allein kein Angebot auf Abschluß eines die Verjährung des Regreßanspruchs hemmenden Stillhalteabkommens.
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BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 63/01
Verjährung - Unterbrechung - Hemmung
Tatbestand: Die Klägerin verlangt Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs für den Zeitraum Juli 1992 bis Dezember 1995. Außerdem streiten die Parteien über die Höhe von Zinsansprüchen.
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BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30). Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet.
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BGH, 22.03.2001 - IX ZR 407/98
Die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe kann unter denselben Voraussetzungen wie das ursprüngliche Gesuch den Fristablauf hemmen, solange darüber nicht entschieden ist (im Anschluß an BGHZ 70, 235 ff).
KO § 41 Abs. 1 Satz 2; BGB § 203
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BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.
AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f
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BGH, 05.03.1999 - BLw 36/98
1. Hat ein LPG-Mitglied durch gesonderten Nutzungsvertrag seine Hofstelle der LPG überlassen, so ist der Streit über eine geltend gemachte Wertminderung an den überlassenen Gebäuden dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zuzuordnen.
2. Zur Berechnung der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht aus dem zwischen dem Mitglied und der LPG geschlossenen Nutzungsvertrag.
LwAnpG § 65 Abs. 2; EGBGB 1986 Art. 231 § 6 Abs. 1 Satz 1; LPGG § 41 Abs. 1 Satz 2 J: 1982
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BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97
Zur Hemmung der Verjährung durch konkludenten Abschluß eines Stillhalteabkommens.
BGB § 202
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BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97
a) Die auf den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung auflösend bedingt übergegangenen Schadensersatzansprüche fallen bei Beendigung der Mitgliedschaft des Unfallgeschädigten auf diesen zurück. Der in einem Abfindungsvergleich zwischen dem Krankenversicherungsträger und dem Haftpflichtversicherer enthaltene Erlaß der Ersatzansprüche ist gegenüber dem Geschädigten unwirksam, soweit dessen Rechte dadurch vereitelt oder beeinträchtigt werden.
b) Die Hemmung der Verjährung endet gemäß § 3 Nr. 3 PflVG, auch wenn kein schriftlicher Bescheid des Versicherers vorliegt, mit dem Abschluß eines Abfindungsvergleichs, durch den die Ansprüche endgültig erledigt werden sollen.
BGB § 158 Abs. 2, § 161 Abs. 2, § 852; PflVG 1965 § 3 Nr. 3 Satz 2 und 3
