Rechtsprechung zu § 68 GKG
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BGH, 10.11.1999 - I ZR 183/97
Die Vorschrift des § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, die es gestattet, für von Amts wegen vorzunehmende Handlungen einen Vorschuß zur Deckung der Auslagen zu erheben, kann im Falle einer gemäß § 144 Abs. 1 ZPO angeordneten Beweiserhebung nicht als Grundlage für eine Vorschußanforderung herangezogen werden.
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BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07
Die Kostengrundentscheidung kann nach Eintritt der Rechtskraft nicht in entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO geändert werden, wenn der Streitwert des Verfahrens nach § 63 Abs. 3 GKG abgeändert wird und dies zu einer (rechnerischen) Unrichtigkeit der Kostenquoten führt. Eine planwidrige Regelungslücke, die eine analoge Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO auf diesen Fall rechtfertigen könnte, liegt nicht vor.
ZPO § 319 Abs. 1
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BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit teilweise unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
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BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2055/97
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit teilweise unterlegene Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist.
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BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit unterlegene Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war.
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BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten.
