Urteilsübersichten zu § 293 HGB:
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Rechtsprechung zu § 293 HGB
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BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98
§ 354 a HGB gilt nicht für rechtsgeschäftliche Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten der Vorschrift vereinbart worden sind, wenn die abgetretene Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist.
HGB § 354 a
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