Rechtsprechung zu § 12 MuSchG
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BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (Abweichung von BVerfGE 37, 121 [131]).
Art. 6 Abs. 4 GG begründet keine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Kosten des Mutterschutzes allein zu tragen.
Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Gestaltungsermessens entscheiden, wie er dem Gebot des Art. 3 Abs. 2 GG nachkommt. Legt der Gesetzgeber in Erfüllung seines Schutzauftrags zugunsten der Mutter dem Arbeitgeber Lasten auf, ist durch geeignete Regelungen im Rahmen des Möglichen der Gefahr zu begegnen, dass sich Schutzvorschriften auf Arbeitnehmerinnen faktisch diskriminierend auswirken.
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BSG, 13.05.1998 - B 14 KG 27/97 B
Kein Anspruch auf Kindergeld vor der Geburt - Verfassungsmäßigkeit
Es ist nicht verfassungswidrig, daß nach geltendem Recht während der Schwangerschaft noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
