Rechtsprechung zu § 126 UmwG
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BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07
Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind.
UmwG §§ 126 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Satz 1 und 2; 131 Abs. 1 Nr. 1
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BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ 168 UmwG)
Der Übergang einer Versorgungsverbindlichkeit durch Spaltungsplan im Rahmen einer Umwandlung ist nicht von einer Zustimmung des Versorgungsberechtigten und/ oder des Pensions-Sicherungs-Vereins abhängig. Er wird auch nicht durch einen ausdrücklichen Widerspruch des Berechtigten verhindert. Das gilt auch im Falle der Privatisierung kommunaler Einrichtungen.
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BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06
Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten
1. Versorgungsverbindlichkeiten können durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auch auf eine Rentnergesellschaft übertragen werden. Einer Zustimmung der Versorgungsempfänger bedarf es nicht. Ihnen steht auch kein Widerspruchsrecht zu.
2. Eine unzureichende Ausstattung der Rentnergesellschaft führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge, kann aber Schadenersatzansprüche auslösen. Den versorgungspflichtigen Arbeitgeber trifft grundsätzlich die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Gesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist.
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BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Januar 2004 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.
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BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Januar 2004 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.
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BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses
Ordnet ein Gesetz zwingend die Überleitung von Arbeitsverhältnissen vom Land auf eine Stiftung öffentlichen Rechts an, so verstößt dieser Eingriff in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl des Arbeitnehmers jedenfalls dann nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Nichteinräumung eines Widerspruchsrechts der Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer Einrichtung der Daseinsvorsorge dient, sich die Arbeitsbedingungen nicht wesentlich ändern und dem Arbeitnehmer mit dem neuen Arbeitgeber ein vergleichbar potenter Schuldner gegenübersteht.
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BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 45/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Verminderung der Zahl der Arbeitnehmer - Berechnung der Pauschalabbauquote - Berücksichtigung der durch Eigenkündigung ausscheidenden Arbeitnehmer - Vorabentscheidung
Tatbestand: Streitig ist die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) sowie von Beiträgen gemäß § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG).
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BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 85/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit - Betriebsübergang - Verschmelzung - Befreiungstatbestand - andere Sozialleistung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Tatbestand: Streitig ist die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) einschließlich hierauf entfallender Beiträge gemäß § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG).
