Rechtsprechung zu § 272 UmwG
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BFH, 14.02.2007 - II R 66/05
Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1
