Rechtsprechung zu § 55b VwGO
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BVerwG, 25.08.2005 - 6 C 20.04

Sprungrevision; Zustimmung des Rechtsmittelgegners; Schriftform; Telefax; Kopie des Telefax.

Die Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Einlegung der Sprungrevision wird nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine Ablichtung der ihm per Telefax übermittelten Zustimmungserklärung vorlegt.

VwGO § 134 Abs. 1

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