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   AG Aschersleben, 18.07.2023 - 6 OWi 139/23   

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https://dejure.org/2023,17259
AG Aschersleben, 18.07.2023 - 6 OWi 139/23 (https://dejure.org/2023,17259)
AG Aschersleben, Entscheidung vom 18.07.2023 - 6 OWi 139/23 (https://dejure.org/2023,17259)
AG Aschersleben, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - 6 OWi 139/23 (https://dejure.org/2023,17259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    BeA, elektronisches Dokument, Einspruch, Verwerfung, Bußgeldbescheid, Rechtsmittelbelehrung

  • IWW
  • JurPC

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die elektronische Übersendung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldbescheid - Einspruchseinlegung per Email unzulässig

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Owi-Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Richtige Rechtsmittelbelehrung?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus AG Aschersleben, 18.07.2023 - 6 OWi 139/23
    Der Betroffene stellte erst am 23.05.2023 den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, da es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks der E-Mail ankommt (BGH NJW 2019, 2096 (2097); OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 10324; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 10. November 2017 - 1 OLG 145 SsBs 49/16).

    Es wird gerade keine neue Form geschaffen (was im Einklang mit BGH NJW 2019, 2096 (2097) steht), über die dann zu belehren wäre.

  • AG Aschersleben, 02.01.2023 - 6 OWi 301/22

    Bußgeldbescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, gesetzliches Maß, Wiedereinsetzung

    Auszug aus AG Aschersleben, 18.07.2023 - 6 OWi 139/23
    Dem Betroffenen war für diese Fristversäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da die Rechtsmittelbelehrung unter dem Verwerfungsbescheid vom 03.05.2023 - anders als die Rechtsmittelbelehrung unter dem Bußgeldbescheid vom 21.03.2023 (AG Aschersleben Beschl. v. 2.1.2023 - 6 OWi 301/22, BeckRS 2023, 1, beck-online) - richtig ist und der Betroffene keine Gründe für eine unverschuldete Versäumung der Frist geltend gemacht hat.

    Bei rechtzeitigem und formwirksamen Antrag auf gerichtliche Entscheidung wäre seinem konkludenten Antrag auf Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist auch entsprochen worden, weil die Rechtsbehelfsbelehrung unter dem Bußgeldbescheid wie in AG Aschersleben Beschl. v. 2.1.2023 - 6 OWi 301/22, BeckRS 2023, 1, beck-online dargestellt irreführend ist.

  • OLG Jena, 10.11.2017 - 1 OLG 145 SsBs 49/16

    Bußgeldverfahren in Thüringen: Formwirksame Einlegung eines Einspruchs gegen

    Auszug aus AG Aschersleben, 18.07.2023 - 6 OWi 139/23
    Der Betroffene stellte erst am 23.05.2023 den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, da es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks der E-Mail ankommt (BGH NJW 2019, 2096 (2097); OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 10324; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 10. November 2017 - 1 OLG 145 SsBs 49/16).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 68/20

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Heilung einer formunwirksamen

    Auszug aus AG Aschersleben, 18.07.2023 - 6 OWi 139/23
    Der Betroffene stellte erst am 23.05.2023 den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, da es auf den Zeitpunkt des Ausdrucks der E-Mail ankommt (BGH NJW 2019, 2096 (2097); OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 10324; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 10. November 2017 - 1 OLG 145 SsBs 49/16).
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