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   AG Dinslaken, 18.11.2015 - 19 F 293/13   

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AG Dinslaken, 18.11.2015 - 19 F 293/13 (https://dejure.org/2015,110113)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 18.11.2015 - 19 F 293/13 (https://dejure.org/2015,110113)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 18. November 2015 - 19 F 293/13 (https://dejure.org/2015,110113)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus AG Dinslaken, 18.11.2015 - 19 F 293/13
    Aufgrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kann das Gericht es den Kindeseltern nicht zur Auflage machen, die vom Sachverständigen empfohlene therapeutische Unterstützung mit Hilfe einer Psychotherapie wahrzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179 und FamRZ 2004, 523; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1306; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 5. Auflage, § 1 Rn. 163).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus AG Dinslaken, 18.11.2015 - 19 F 293/13
    Aufgrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kann das Gericht es den Kindeseltern nicht zur Auflage machen, die vom Sachverständigen empfohlene therapeutische Unterstützung mit Hilfe einer Psychotherapie wahrzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179 und FamRZ 2004, 523; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1306; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 5. Auflage, § 1 Rn. 163).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 8 UF 53/17

    Anordnung mehrwöchigen Umgangs während der Ferien

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 18.11.2015 (Az.: 19 F 293/13) wurde beiden Kindeseltern mit deren Einverständnis die Gesundheitsfürsorge für B entzogen und das Jugendamt der Stadt Stadt 1 zum Ergänzungspfleger bestellt.
  • AG Dinslaken, 10.02.2017 - 19 F 335/16
    Mit Beschluss vom 18.11.2015, Az.: 19 F 293/13, übertrug das Amtsgericht Dinslaken nach Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens die elterliche Sorge für ... alleine auf die Kindesmutter, entzog beiden Kindeseltern mit deren Einverständnis die Gesundheitsfürsorge für ... und ordnete für beide Kinder Umgangspflegschaft an, wobei es das Jugendamt Voerde zum Ergänzungs- bzw. Umgangspfleger bestellte.
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