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   AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 264 Js 110/23 -12/23   

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https://dejure.org/2023,16032
AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 264 Js 110/23 -12/23 (https://dejure.org/2023,16032)
AG Dortmund, Entscheidung vom 14.02.2023 - 729 OWi 264 Js 110/23 -12/23 (https://dejure.org/2023,16032)
AG Dortmund, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 729 OWi 264 Js 110/23 -12/23 (https://dejure.org/2023,16032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, nachträgliche Weg-Zeit-Berechnung, Urteilsgründe

  • bussgeldsiegen.de

    Nachträgliche Auswertung ProViDa-Video - Geschwindigkeitsbestimmung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Geschwindigkeitsmessung mit Provida - Nachträgliche Auswertung vom ProViDa-Video erlaubt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 1 RBs 30/17

    Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsverstoß; Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 12/23
    Hieraus ergab sich eine zu bestimmende Geschwindigkeit von 111, 65 km/h. Hiervon hat das Gericht einen Toleranzabzug entsprechend der Bedienungsanleitung von 6 km/h vorgenommen, so dass sich nach Streichung der Nachkommastellen eine Geschwindigkeit von 105 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit ergab und folgerichtig eine Überschreitung von 45 km/h. Diese Art der Geschwindigkeitsfeststellung ist anerkannt, auch wenn sie kein standardisiertes Messverfahren darstellt (hierzu etwa: OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2017 - 1 RBs 30/17, BeckRS 2017, 122484; AG Castrop-Rauxel Urt. v. 26.8.2022 - 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, BeckRS 2022, 22074; AG Lüdinghausen Urt. v. 20.4.2015 - 19 OWi-89 Js 1431/14-139/14, BeckRS 2015, 10022).
  • AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - 19 OWi 139/14

    Provida, Auswertung, Polizei

    Auszug aus AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 12/23
    Hieraus ergab sich eine zu bestimmende Geschwindigkeit von 111, 65 km/h. Hiervon hat das Gericht einen Toleranzabzug entsprechend der Bedienungsanleitung von 6 km/h vorgenommen, so dass sich nach Streichung der Nachkommastellen eine Geschwindigkeit von 105 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit ergab und folgerichtig eine Überschreitung von 45 km/h. Diese Art der Geschwindigkeitsfeststellung ist anerkannt, auch wenn sie kein standardisiertes Messverfahren darstellt (hierzu etwa: OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2017 - 1 RBs 30/17, BeckRS 2017, 122484; AG Castrop-Rauxel Urt. v. 26.8.2022 - 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, BeckRS 2022, 22074; AG Lüdinghausen Urt. v. 20.4.2015 - 19 OWi-89 Js 1431/14-139/14, BeckRS 2015, 10022).
  • AG Castrop-Rauxel, 26.08.2022 - 6 OWi 486/22

    ProVida 2000 Modular, standardisiertes Messverfahren, Hinweis Vorsatz, abwesenden

    Auszug aus AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 12/23
    Hieraus ergab sich eine zu bestimmende Geschwindigkeit von 111, 65 km/h. Hiervon hat das Gericht einen Toleranzabzug entsprechend der Bedienungsanleitung von 6 km/h vorgenommen, so dass sich nach Streichung der Nachkommastellen eine Geschwindigkeit von 105 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit ergab und folgerichtig eine Überschreitung von 45 km/h. Diese Art der Geschwindigkeitsfeststellung ist anerkannt, auch wenn sie kein standardisiertes Messverfahren darstellt (hierzu etwa: OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2017 - 1 RBs 30/17, BeckRS 2017, 122484; AG Castrop-Rauxel Urt. v. 26.8.2022 - 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, BeckRS 2022, 22074; AG Lüdinghausen Urt. v. 20.4.2015 - 19 OWi-89 Js 1431/14-139/14, BeckRS 2015, 10022).
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