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AG Dortmund, 15.07.2022 - 245 M 439/22 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH
Auszug aus AG Dortmund, 15.07.2022 - 245 M 439/22
Ein Wille des Gesetzgebers, auch juristische Person des Privatrechts an der Gebührenbefreiung teilhaben zu lassen, kann dem Gesetzeswortlaut nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 20.04.2010, VI ZB 65/09 zitiert nach Juris).