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   AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21   

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https://dejure.org/2023,44551
AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21 (https://dejure.org/2023,44551)
AG Dortmund, Entscheidung vom 31.05.2023 - 514 C 25/21 (https://dejure.org/2023,44551)
AG Dortmund, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 514 C 25/21 (https://dejure.org/2023,44551)
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  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 94/17

    Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits den Prozessbeteiligten nach dem am

    Auszug aus AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
    Ein Wohnungseigentümer als Streithelfer ist als streitgenössischer Streithelfer anzusehen (vergl. BGH, BeckRS 2019, 30364 Rdnr. 8 sowie BGH, MDR 2014, 1356 Rdnr. 6).
  • BGH, 15.09.2014 - II ZB 22/13

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung der außergerichtlichen Kosten eines

    Auszug aus AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
    Ein Wohnungseigentümer als Streithelfer ist als streitgenössischer Streithelfer anzusehen (vergl. BGH, BeckRS 2019, 30364 Rdnr. 8 sowie BGH, MDR 2014, 1356 Rdnr. 6).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

    Auszug aus AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
    Hinsichtlich des zu prüfenden Rechtsschutzbedürfnisses ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der veräußernde Wohnungseigentümer an der entsprechenden Beschlussklage noch ein rechtliches Interesse hat (KG ZWE 2000, 274, 275; Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 1998, 447; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 133, 139; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 44 Rdnr. 22).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund;

    Auszug aus AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
    Hinsichtlich des zu prüfenden Rechtsschutzbedürfnisses ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der veräußernde Wohnungseigentümer an der entsprechenden Beschlussklage noch ein rechtliches Interesse hat (KG ZWE 2000, 274, 275; Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 1998, 447; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 133, 139; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 44 Rdnr. 22).
  • KG, 31.01.2000 - 24 W 7617/99
    Auszug aus AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21
    Hinsichtlich des zu prüfenden Rechtsschutzbedürfnisses ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der veräußernde Wohnungseigentümer an der entsprechenden Beschlussklage noch ein rechtliches Interesse hat (KG ZWE 2000, 274, 275; Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 1998, 447; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 133, 139; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 44 Rdnr. 22).
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