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   AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06   

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https://dejure.org/2007,37303
AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06 (https://dejure.org/2007,37303)
AG Freyung, Entscheidung vom 17.01.2007 - C 456/06 (https://dejure.org/2007,37303)
AG Freyung, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - C 456/06 (https://dejure.org/2007,37303)
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    EE-Abzüge, Rechtsberatungsgesetz, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif Winterreifen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Urteil vom 04.04.2006, VI ZR 338/04: Der Geschädigte verstößt bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs zum Unfallersatztarifs dann nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn Besonderheiten mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung) das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen und ähnlichem einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasset und infolge dessen zur Schadensbehebung erforderlich sind.

    Er besorgt daher seine eigene Angelegenheit, vgl. BGH VI ZR 338/04.

  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Urteil vom 28.06.2006, XII ZR 50/04: Bietet der Autovermieter dem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, so muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären.
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Urteil vom 04. Juli 2006, AZ: VI ZR 237/05: Der BGH hat hier eine Pflicht zur gezielten Erkundigung nach billigeren Tarifen angenommen, wenn der tatsächlich angebotene Tarif außergewöhnlich hoch ist und den üblichen Tagespreis für einen Mietwagen der entsprechenden Klasse nahezu um das 3- fache überstieg.
  • LG Bonn, 23.06.2005 - 6 S 220/04

    Das Pyramidenspiel Herzkreis ist sittenwidrig, Ausschluss des

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Ein Unfallersatztarif, der um 20, 5 % über dem gewichteten Mittel des Normaltarifs liegt, hält sich noch im Rahmen dessen, was aus betriebswirtschaftlicher Sicht als gerechtfertigt angesehen werden kann, beispielsweise AG Freyung C 0034/04, LG Passau 6 S 220/04.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Auch die Rechtsprechung des BGH hat deutlich unterschiedliche Akzente gesetzt, man vergleiche nur BGH NJW 1996, S. 1958, die den Geschädigten praktisch von allen Sorgfaltspflichten freistellt und die neuen Entscheidungen beispielsweise die Urteile vom 15.02.2005, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2005 Nr. 48 und das Urteil vom 19.04.2005, DAR 2005, S. 438 ff.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Auch die Rechtsprechung des BGH hat deutlich unterschiedliche Akzente gesetzt, man vergleiche nur BGH NJW 1996, S. 1958, die den Geschädigten praktisch von allen Sorgfaltspflichten freistellt und die neuen Entscheidungen beispielsweise die Urteile vom 15.02.2005, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2005 Nr. 48 und das Urteil vom 19.04.2005, DAR 2005, S. 438 ff.
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 117/05: Der Geschädigte ist nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 161/05: Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen.
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Freyung, 17.01.2007 - C 456/06
    Mit Urteil vom gleichem Tage, AZ: VI ZR 32/05, hat der BGH entschieden, dass der Geschädigte dann den Unfallersatztarif geltend machen kann, wenn ihm ein günstigerer "Normaltarif" nicht ohne weiteres zugänglich war.
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