Rechtsprechung
AG Gelsenkirchen, 07.07.2022 - 210 C 230/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Betriebskosten - Zusammenfassung von Immobilien zu Wirtschaftseinheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zusammenfassung zweier Immobilien zu einer Wirtschaftseinheit?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwei Immobilien - eine Wirtschaftseinheit? (IMR 2022, 491)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 04.02.2020 - 210 C 230/20
- AG Gelsenkirchen, 12.05.2022 - 210 C 230/20
- AG Gelsenkirchen, 07.07.2022 - 210 C 230/20
- LG Essen, 04.07.2023 - 15 S 145/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 07.07.2022 - 210 C 230/20
Gemessen an vorbenannten Maßstäben steht zur Überzeugung des Gerichts, die zwar keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, erfordert (vgl. BGH NJW 2003, 1116 ff., m. w. N.), nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und insbesondere auf Grund der im Ortstermin gewonnenen Eindrücke fest, dass die die ### 11 und 13 in 45879 Gelsenkirchen nicht als Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden kann. - BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 07.07.2022 - 210 C 230/20
Dies gilt auch dann, wenn nur hinsichtlich einzelner Betriebskosten ein unabweisbares technisches Bedürfnis für eine gebäudeübergreifende Abrechnung besteht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10). - BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20
Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur …
Auszug aus AG Gelsenkirchen, 07.07.2022 - 210 C 230/20
Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu allein BGH, Urteil vom 15. Dezember 2021 - VIII ZR 66/20).