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   AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14   

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https://dejure.org/2015,12246
AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14 (https://dejure.org/2015,12246)
AG Köln, Entscheidung vom 27.04.2015 - 142 C 295/14 (https://dejure.org/2015,12246)
AG Köln, Entscheidung vom 27. April 2015 - 142 C 295/14 (https://dejure.org/2015,12246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters einer GmbH gegen einen Gesellschafter bzw. dessen Insolvenzverwalter ("PIN")

  • zvi-online.de

    InsO § 97
    Reichweite der Auskunftspflicht eines insolventen Gesellschafters einer GmbH

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer GmbH

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer GmbH

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1602
  • NZG 2015, 926
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    Diese Klageänderung ist sachdienlich, sie dient der Vermeidung eines weiteren Prozesses (BGH NJW 1994, 2895 f.).

    Die Verletzung dieser Pflicht kann dann tatsächlich einen Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner wegen Verletzung der Auskunftsverpflichtung und der darauf beruhenden Kosten einer unbegründeten Klage zustehen, die er infolge der Nichterteilung oder nicht rechtzeitigen Erteilung der Auskunft erhoben hat (BGH NJW 1994, 2895).

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    So besteht nach Treu und Glauben eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Sonderverbindung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag ( BGH, NJW 1995, 386, 387; BGH NJW-RR 1987, 1521).
  • BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    Das Gleiche gilt bei einem Anspruch auf Ersatzabsonderung (BGH NJW 2000, 3777).
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    § 97 InsO gewährt dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch gegen den Schuldner selbst, nicht aber gegen Dritte (vgl. BGH, NJW 1978, 1002; BGHZ 74, 379).
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    § 97 InsO gewährt dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch gegen den Schuldner selbst, nicht aber gegen Dritte (vgl. BGH, NJW 1978, 1002; BGHZ 74, 379).
  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    Eine solche Pflicht kann sich insbesondere ergeben aus der Verpflichtung zur Herausgabe eines Vermögensinbegriffs (BGH NJW 1968, 300).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85

    "Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    So besteht nach Treu und Glauben eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Sonderverbindung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag ( BGH, NJW 1995, 386, 387; BGH NJW-RR 1987, 1521).
  • AG Köln, 03.03.2008 - 73 IE 1/08

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs.

    Auszug aus AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 295/14
    Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 03.03.2008 - 73 IE 1/08 wurde das Insolvenzverfahren auch über das Vermögen der T. AG eröffnet und der Beklagte zu deren Insolvenzverwalter bestimmt.
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