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   AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08   

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https://dejure.org/2008,33636
AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08 (https://dejure.org/2008,33636)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 C 21/08 (https://dejure.org/2008,33636)
AG Leutkirch, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 C 21/08 (https://dejure.org/2008,33636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Steuerberatervertrag gilt nicht automatisch auch für den anderen Ehepartner

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Ludwigsburg, 23.07.2002 - 8 C 3161/02

    Steuerberatungsvertrag; Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer;

    Auszug aus AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
    Alle Geschäfte jedoch, die - wie auch die Beauftragung eines Steuerberaters (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris; OLG Düsseldorf Az.: 13 U 3/91, Urteil vom 06.06.1991, ebenfalls abrufbar unter Juris) - zur rein vermögensrechtlichen Sphäre eines Ehegatten gehören, fallen nicht unter § 1357 BGB .

    Mit der Unterzeichnung der vom Steuerberater angefertigten Steuererklärung genügt der andere Ehegatte nur seiner steuerlichen ( AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris) wie auch seiner ehelichen Pflicht.

    Beauftragt ein Ehegatte einen Steuerberater, ohne dabei ausdrücklich offenzulegen, er vertrete bei Vertragsschluss auch den anderen Ehegatten, so folgt dabei regelmäßig nicht ohne weiteres im Sinne von § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB aus den Umständen, dass der Ehegatte auch namens des anderen Ehegatten handelt ( AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris).

    Damit genügte die Beklagte lediglich ihrer steuerlichen Pflicht (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris).

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
    Angemessen sind nur solche Geschäfte, die von einem Ehegatten selbständig, d.h. ohne Konsultation und Mitwirkung des anderen, zwecks Bedarfsdeckung, erledigt zu werden pflegen ( BGHZ 94, 1, 8 ).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
    Zwar besteht zwischen Eheleuten gemäß § 1353 BGB eine eheliche Rechtspflicht auch bezüglich der Verantwortung füreinander ( BGH NJW 1988, 2032 [BGH 04.11.1987 - IVb ZR 83/86] ), was auch die Pflicht gegenüber dem Ehepartner bei der steuerlichen Veranlagung, besonders die Mitwirkung des Gatten bei der Steuererklärung, insbesondere dann, wenn sich die Gatten für die gemeinsame Veranlagung entscheiden, betrifft (Staudinger/Heinz-Foppel, BGB , Auflage 2000, zu § 1353 Rn. 93).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04

    Ersatzanspruch gegen Steuerberater wegen Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs bei

    Auszug aus AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
    (5) Zwar hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 26.11.2004, ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, S. 648 ff [OLG Düsseldorf 26.11.2004 - I-23 U 101/04] ) ohne dies näher zu begründen, erklärt, dass der Vertrag über die Erstellung der Einkommenssteuererklärung unter Zusammenveranlagung der Ehegatten zu den Geschäften, die zur Deckung des Lebensbedarfs dienen, gehört.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/89

    Ehegatte - Haushalt - Führen - Haftung - Lebensbedarf

    Auszug aus AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
    Der Gläubigerschutz ist jedoch nicht Hauptzweck der Norm ( BVerfG NJW 1990, 175 [BVerfG 03.10.1989 - 1 BvL 78/89] ).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1991 - 13 U 3/91
    Auszug aus AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
    Alle Geschäfte jedoch, die - wie auch die Beauftragung eines Steuerberaters (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris; OLG Düsseldorf Az.: 13 U 3/91, Urteil vom 06.06.1991, ebenfalls abrufbar unter Juris) - zur rein vermögensrechtlichen Sphäre eines Ehegatten gehören, fallen nicht unter § 1357 BGB .
  • LG Paderborn, 05.09.2011 - 54 C 216/11

    Beauftragung eines Steuerberaters als Geschäft zur angemessenen Deckung des

    Das Gericht schließt sich insoweit den Auffassungen des AG Ludwigsburg (Urteil vom 19.06.2002, 8 C 3161/01) und des AG Leutkirch (Urteil vom 02.04.2008, 2 C 21/08 - DStR 2009, 876; a.A.: OLG Düsseldorf v. 26.11.2004, NJW-RR 2005, 648 ff.) an, dass die Beauftragung eines Steuerberaters nicht unter den Begriff der Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne von § 1357 I S. 1 BGB fällt.
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