Rechtsprechung
AG Linz am Rhein, 06.10.2016 - 27 C 444/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Leasingkosten für Heizungsanlage nach Umstellung auf Wärme-Contracting während laufenden Mietverhältnisses nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar - Leasingkosten stellen keine "Kosten der Wärmelieferung" im Sinne des § 556 c BGB dar
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- LG Berlin, 15.01.2007 - 67 S 305/06
Mieterhöhung für eine Wohnung nach dem Berliner Mietspiegel: Ausstattungsmerkmal …
Auszug aus AG Linz am Rhein, 06.10.2016 - 27 C 444/16
Bereits zuvor war nach überwiegender Rechtsprechung ein Vermieter, der die Heizungsversorgung auf Wärme-Contracting umstellt, weiterhin nur berechtigt, diejenigen Heizkosten umzulegen, die er auch bisher auf Grundlage des Mietvertrages umlagefähig waren; der Vermieter hatte die nicht umlagefähigen Kosten gesondert auszuweisen aus der Heizkostenabrechnung herauszunehmen (vgl. unter anderem LG Berlin, MM 2007, 147).