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   AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02   

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https://dejure.org/2003,28846
AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02 (https://dejure.org/2003,28846)
AG Neustrelitz, Entscheidung vom 30.12.2003 - 2 C 463/02 (https://dejure.org/2003,28846)
AG Neustrelitz, Entscheidung vom 30. Dezember 2003 - 2 C 463/02 (https://dejure.org/2003,28846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz; Charakterisierung des Schadens; Zweck derartiger Ansprüche; Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber Neugläubigern; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Erfüllung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den

    Auszug aus AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02
    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von

    Auszug aus AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02
    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
  • BGH, 10.05.1977 - VI ZR 48/76

    Enstehung des vom Konkursverwalter wegen schuldhafter Masseverkürzung zu

    Auszug aus AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02
    Bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1977 (Az.: VI ZR 48/76, BB 1977, 1118), hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Geschädigte mit der Forderung seines Schadensersatzes nicht bis zum formellen Abschluss des Konkursverfahrens zuwarten müsse.
  • LG Köln, 30.04.2002 - 11 S 296/01
    Auszug aus AG Neustrelitz, 30.12.2003 - 2 C 463/02
    Dem Verwalter obliegt somit die Verpflichtung gegenüber Neugläubigern, eine Verbindlichkeit nur dann einzugehen, wenn aufgrund einer ordnungsgemäßen Prognose mit Sicherheit von einer Befriedigung ausgegangen werden kann oder zumindest eine überwiegende Aussicht auf Befriedigung der Gläubiger besteht (Lüke/Kübler/Prütting, Kommentar zur InsO § 61 Rdnr. 4, LG Cottbus, NZI 2002, 607; OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267 = DStZ 2003, 248; OLG Celle, ZIP 2003, 587 [OLG Celle 25.02.2003 - 16 U 204/02] ).
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