Rechtsprechung
AG Nordenham, 27.01.2012 - 3 C 186/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Nicht nur Verdienstausfall, sondern Interesse an ungestörter Fortführung des Betriebes -> 4-faches... | EE Eigenersparnis-Abzug; Rechtsanwaltskosten; Sonderfahrzeuge Taxi/Fahrschule...
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Gewerbliche Unfallersatzanmietung - Messlatte für Annahme einer Unverhältnismäßigkeit sehr hoch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
Auszug aus AG Nordenham, 27.01.2012 - 3 C 186/11
Denn in gleicher Weise sind auch dessen schutzwürdige Belange zu berücksichtigen, etwa sein Anliegen, den guten Ruf seines Betriebes nicht zu gefährden, mit vollem Wagenpark disponieren zu können, die Kapazität der verbliebenen Fahrzeuge nicht übermäßig beanspruchen zu müssen etc. Die Grenze des § 251 Abs. 2 ist nicht schon dann überschritten, wenn die Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietwagens den ansonsten drohenden Gewinnausfall, sei es auch erheblich, übersteigen, sondern erst dann, wenn die Anmietung des Ersatztaxis für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigen aus der maßgeblich vorausschauenden Sicht unternehmerisch geradezu unvertretbar ist, was nur ausnahmsweise der Fall sein wird (BGH, NJW 1993, 3321 [juris]).