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AG Nordhorn, 09.02.2016 - 11 F 833/15 |
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Verfahrensgang
- AG Nordhorn, 09.02.2016 - 11 F 833/15
- AG Nordhorn, 23.05.2016 - 11 F 813/15
- OLG Oldenburg, 28.07.2016 - 13 WF 55/16
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 28.07.2016 - 13 WF 55/16
Festsetzung von Ordnungsmitteln bei Verweigerung von Umgangskontakten durch den …
Gegen den Kindesvater wird wegen Zuwiderhandlung gegen die Umgangsregelung im Vergleich vom 8. Juni 2015 (11 AR 511/15), für die Zeit ab 1. April 2016 geändert durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 9. Februar 2016 (11 F 833/15), ein Ordnungsgeld von 500 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von zwei Tagen angeordnet.Alle drei haben im Verfahren 11 F 833/15 sowohl gegenüber der Verfahrensbeiständin als auch bei ihrer Anhörung durch das Familiengericht den sehnlichen Wunsch geäußert, wieder Kontakt zum Vater zu haben.