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   AG Northeim, 14.07.2005 - 3 C 585/04   

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AG Northeim, 14.07.2005 - 3 C 585/04 (https://dejure.org/2005,29021)
AG Northeim, Entscheidung vom 14.07.2005 - 3 C 585/04 (https://dejure.org/2005,29021)
AG Northeim, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 3 C 585/04 (https://dejure.org/2005,29021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 9
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus AG Northeim, 14.07.2005 - 3 C 585/04
    Auch die neuere Rechtsprechung des BGH zur Prozessaufrechnung ( Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 268/02 , NJW 2003, 3143), wonach im Hinblick auf die Erledigungserklärung entgegen der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung nunmehr auf die Aufrechnungserklärung, nicht auf das erstmalige Bestehen der Aufrechnungslage abzustellen sei, führt zu keiner abweichenden Bewertung.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus AG Northeim, 14.07.2005 - 3 C 585/04
    Die Entscheidung BGHZ 106, 359 ff. führt hierbei zu keiner anderen Beurteilung, obwohl dort für einen vergleichbaren Fall eine Erledigungserklärung des Klägers für sinnvoll erachtet wurde, was zugleich bedeutet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage als erst mit der Ausschlagungserklärung unbegründet geworden ansah.
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Eine Anfechtung kann in Anwendung des § 119 Abs. 1 BGB dann erfolgen, wenn der Ausschlagende die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, sondern die Frist nur versäumt hat, weil er über ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs in Unkenntnis gewesen ist und er daher keinen Annahmewillen hatte (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.02.2006, 3 W 6/06, FamRZ 2006, 892; OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1985, 15 W 131/85, FamRZ 1985, 1185; AG Wedding, Urt. v. 20.12.1989, 13 C 282/89, MM 1999, 82; AG Nordheim, Urt. v. 14.07.2005, 3 C 585/04, NJW-RR 2007, 9; Palandt/Weidlich, § 1956 Rn. 2; MünchKomm-BGB/Leipold, § 1956 Rn. 8).
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