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AG Zwickau, 21.09.2013 - 13 Gs 929/13 |
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Verfahrensgang
- AG Zwickau, 21.09.2013 - 13 Gs 929/13
- VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung
Mit seiner am 23. Dezember 2013 im Original bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Zwickau vom 21. September 2013 (13 Gs 929/13 b), den Beschluss des Landgerichts Zwickau vom 15. Oktober 2013 (1 Qs 224/13) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. November 2013 (1 Ws 316/13) und begehrt, im Wege der einstweiligen Anordnung seine Entlassung aus der Untersuchungshaft anzuordnen.Gegen den Beschwerdeführer wurde, nachdem er am 20. September 2013 vorläufig festgenommen worden war, mit Beschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 21. September 2013 (13 Gs 929/13 b) wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, begangen am 17. und 19. September 2013, die Untersuchungshaft angeordnet.
Mit Beschluss vom 9. Oktober 2013 (13 Gs 929/13 b) half das Amtsgericht Zwickau der Beschwerde nicht ab und legte die Sache dem Landgericht Zwickau zur Entscheidung vor.