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   AGH Hamburg, 24.06.2009 - II ZU 8/07   

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https://dejure.org/2009,32002
AGH Hamburg, 24.06.2009 - II ZU 8/07 (https://dejure.org/2009,32002)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - II ZU 8/07 (https://dejure.org/2009,32002)
AGH Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - II ZU 8/07 (https://dejure.org/2009,32002)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 649
  • AnwBl Online 2009, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus AGH Hamburg, 24.06.2009 - II ZU 8/07
    Selbst wenn entsprechend der Gesetzeslage bei der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen im Aktien- oder Genossenschaftsrecht (s. §§ 243 AktG, SV GenG) ein derartiger Entscheidungsspielraum überhaupt bestehen sollte, entspricht es den Maßstäben der Rechtsprechung, dass bei Relevanz des Gesetzesverstoßes der Beschluss/die Wahl für ungültig zu erklären ist (s. nur BGH NJW 2002, 1128.1129 für das Aktienrecht).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 80/09

    Rechtsanwaltskammer: Zwei-Jahres-Turnus für Teilneuwahlen des Kammervorstandes;

    Mit den angegriffenen Beschlüssen hat der Anwaltsgerichtshof, soweit hier von Interesse, die Vorstandswahl 2007 der Antragsgegnerin für ungültig erklärt (BRAK-Mitt. 2009, 185).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 112/09

    Zulässigkeit eines anderen Turnus als zwei Jahre hinsichtlich der Teilneuwahl des

    2 Mit den angegriffenen Beschlüssen hat der Anwaltsgerichtshof, soweit hier von Interesse, die Vorstandswahl 2007 der Antragsgegnerin für ungültig erklärt (BRAK-Mitt. 2009, 185).
  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
    Der Streitwert war auf 10.000,00 Euro hinsichtlich der Wahlanfechtung (s. hiesiger AGH, Beschluss vom 24. Juni 2009, Az.: II ZU 8/07 m. w. N.) sowie auf 5.000,00 Euro hinsichtlich des Antrages zu 2 (§ 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO i. V. m. § 52 Abs. 2 GKG) und damit auf insgesamt 15.000,00 EUR festzusetzen.
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