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   AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22   

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https://dejure.org/2023,27149
AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22 (https://dejure.org/2023,27149)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2023 - 1 AGH 38/22 (https://dejure.org/2023,27149)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2023 - 1 AGH 38/22 (https://dejure.org/2023,27149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Beschäftigungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers als Dienstverhältnis; Erstreckung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auf erweiterten Tätigkeitsbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsführer von Steuerberatungs- oder WP-GmbH können Syndiskuszulassung bekommen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 1 AGH 38/19

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, dass der Senat in der Vergangenheit die Frage aufgeworfen hat, ob der GmbH-Geschäftsführer eine Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 46 Abs. 2 S.1 BRAO ausübt (AGH NRW, Urt. v. 14.02.2020, 1 AGH 38/19, veröffentlich bei juris).

    Der Senat hat in dem genannten Urteil ausgeführt, dass die Tätigkeit des dortigen Zulassungsbewerbers den Kriterien des in § 46 Abs. 2 S. 1 BRAO vorausgesetzten Arbeitsverhältnisses nicht entsprach, so dass aus diesen Gründen die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht in Betracht komme und zudem haftungsrechtliche Erwägungen gegen die Zulassung sprächen (vgl. Senat, Urt. v. 14.02.2020, 1 AGH 38/19).

    Der nunmehr zur Entscheidung anstehende Fall unterscheidet sich von der in dem Verfahren zu Az.: 1 AGH 38/19 entschiedenen Fallkonstellation erheblich.

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 14.02.2020, 1 AGH 38/19, auf Erwägungen des Gesetzgebers zu den haftungsrechtlichen Aspekten eingegangen ist, stehen diese der Zulassung des anwaltlichen Geschäftsführers einer Steuerberatungsgesellschaft nicht entgegen.

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
    Der BGH hat in der nachfolgenden Berufungsentscheidung die grundsätzlichen Fragen offengelassen und die Zulassung des dortigen Zulassungsbewerbers als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der fehlenden Prägung des Beschäftigungsverhältnisses durch anwaltliche Tätigkeiten abgelehnt (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2020, AnwZ (Brfg) 17/20).

    aa) Der Senat geht davon aus, dass es auch im Fall der Beschäftigung eines Syndikusrechtsanwalts als Geschäftsführer einer Steuerberatergesellschaft gemäß der Rechtsprechung des BGH einer besonderen Regelung im Anstellungsvertrag und im Gesellschaftsvertrag bedarf (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2020, AnwZ (Brfg) 17/20, Tz. 12 ff).

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
    Der Senat folgt der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der das Beschäftigungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers grundsätzlich als Dienstverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.02.2022, 9 AZB 40/21, NZA 2022, 430 Tz.22, juris; BGH, Urt. v. 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343, Tz.7).

    Eine Einordnung des Geschäftsführervertrags als Arbeitsverhältnis kommt nur dann in Betracht, wenn der Geschäftsführer weisungsgebunden bleibt (vgl. BAG NZA 2022, 430 Tz. 22; Henssler/Wilhelmsen/ Kalb, Arbeitsrecht - Kommentar, 10. Aufl., § 611a, S. 1374, Rn. 105), was nach dem Vortrag des Beigeladenen gerade nicht der Fall ist.

  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
    Der Senat folgt der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der das Beschäftigungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers grundsätzlich als Dienstverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.02.2022, 9 AZB 40/21, NZA 2022, 430 Tz.22, juris; BGH, Urt. v. 10.05.2010, II ZR 70/09, NJW 2010, 2343, Tz.7).
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17

    Darstellen der anwaltlichen Tätigkeit als Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit für

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit mindestens 65 % der insgesamt anfallenden Arbeiten ausmachen (BGH, Urt. v. 30.09.2019, AnwZ (Brfg) 63/17, juris).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 8/91

    Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH mit

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 38/22
    Diese Formulierung hat der BGH bereits mit Beschluss vom 27.05.1991, AnwZ (B) 8/91 (veröffentlicht bei juris, vgl. dort insb. Tz. 16, 17), als ausreichend erachtet, um einem Rechtsanwalt in einer Steuerberatergesellschaft die erforderliche Unabhängigkeit zu sichern.
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