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   ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08   

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ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08 (https://dejure.org/2008,20318)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08 (https://dejure.org/2008,20318)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 3 Ca 2703/08 (https://dejure.org/2008,20318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltdifferenzen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für Arbeitsverträge polnischer Staatsangehöriger mit polnischen juristischen Personen bei Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit der ...

  • unalex.eu

    Art. 18, 19 Brüssel I-VO, 3, 6 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Arbeitsverträge - Zwingende Bestimmungen und Privatautonomie - Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Keine Entziehung des Schutzes der zwingenden Bestimmungen des ohne Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Grundsatz ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    55% des marktüblichen Entgelts sind sittenwidrig!

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Stundenvergütung ist sittenwidrig, wenn sie nur 55 % des marktüblichen Entgelts beträgt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 23.03.1901 - V 44/01

    Zwangsvollstreckung.

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Ohne eine solche Vereinbarung wäre die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach der Verordnung (EG) Nr. 44 aus 2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im folgenden: EG V 44/2001) gegeben.

    Der vorliegende Rechtsstreit unterliegt dem Artikel 19 der EG V 44/2001.

    Nach Artikel 18 Absatz 1 die EG V 44/2001 müssen "ein individueller Arbeitsvertrag" oder "Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag" Streitgegenstand seien.

    Zudem greift hilfsweise nach Artikel 19 Absatz 2 b) der EG V 44/2001 der Gerichtsstand der einstellenden Niederlassung ein.

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. nur Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99 sowie BAG Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 und BAG Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).

    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, sondern es genügt vielmehr, dass der Handelende die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt (vgl. BGH Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99; BAG Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).

    Dies führt zur Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG Urteil vom 26.04.2006 a.a.O. sowie LAG Baden-Württemberg Urteil vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. nur Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99 sowie BAG Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 und BAG Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).

    Es hat lediglich ausgeführt, dass zur Feststellung des auffälligen Missverhältnisses zwischen den Leistungen und Gegenleistungen nicht auf einen bestimmten Abstand zwischen dem Arbeitsentgelt und dem Sozialhilfesatz abgestellt werden könne und auch die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO keinen geeigneten Anknüpfungspunkt darstellen (BAG Urteil vom 24.03.2004 a.a.O.).

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Auffällig ist dieses Missverhältnis dann, wenn dem Kundigen dies - sei es erst nach Aufklärung des Sachverhalts - ohne weiteres ins Auge springt (vgl. BGH Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96).

    Offen gelassen hat es in derselben Entscheidung, ob entsprechend der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96 in: AP Nr. 52 zu § 138 BGB) zu § 302 a StGB a. F., jetzt § 291 StGB n. F., bei 63 v.H. - das BAG spricht von 2/3 - des Tariflohnes von einem auffälligen Missverhältnis auszugehen ist.

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. nur Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99 sowie BAG Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 und BAG Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).

    Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst entschieden, dass der Erhalt von 70 % der üblichen Vergütung nicht geeignet sei, ein auffälliges Missverhältnis zu begründen (BAG vom 23.05.2001 a.a.O.).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, sondern es genügt vielmehr, dass der Handelende die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt (vgl. BGH Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99; BAG Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Vor diesem Hintergrund schützt Artikel 12 Abs. 1 GG auch das Interesse des Arbeitnehmers an zumutbaren Arbeitsbedingungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des ersten Senats, Beschluss vom 23.11.2006, 1 BvR 1909/06 in: NZA 2007, 85 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Dies führt zur Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG Urteil vom 26.04.2006 a.a.O. sowie LAG Baden-Württemberg Urteil vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 382/94

    Haftung des Arbeitnehmers - Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Diese Frage bedarf letztlich nicht der Entscheidung, da in jedem Fall ein evidenter Verstoß gegen das Wucherverbot nicht hingekommen werden kann (so Arbeitsgericht Wesel vom 03.05.1995 - 3 Ca 361/94 in: AuR 1995, 475 (476) = AiB 1996, 126 f.).
  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
    Daher bietet die tatsächlich zugeflossene Nettovergütung keinen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Bestimmungen des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (vgl. dazu nur LAG Bremen vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 - mit weiteren Nachweisen in Rdnr. 187 ff).
  • LAG Bremen, 03.12.1992 - 3 Sa 304/90

    Sittenwidrige Gehaltsabsprache - Übliche Vergütung einer angelernten

  • LG Detmold, 29.09.1994 - 9 O 57/94
  • ArbG Wesel, 03.05.1995 - 3 Ca 361/94
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • LAG Köln, 25.04.1996 - 10 Sa 1251/95

    Änderungskündigung: Aufzugsmechaniker einer Botschaft - KSchG als zwingendes

  • LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98

    Anwendbarkeitskriteriern von deutschem Arbeitsrecht und deren Auslegung;

  • ArbG Bielefeld, 13.08.2003 - 3 Ca 2328/03
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