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   ArbG Hamburg, 13.12.2021 - 16 Ca 284/21   

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ArbG Hamburg, 13.12.2021 - 16 Ca 284/21 (https://dejure.org/2021,57796)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2021 - 16 Ca 284/21 (https://dejure.org/2021,57796)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 16 Ca 284/21 (https://dejure.org/2021,57796)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22

    Gegenstandswert - anwaltliche Tätigkeit - Vergleichsmehrwert

    Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2021 - 16 Ca 284/21 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Mit gerichtlichem Vergleich vom 24. November 2021 - 16 Ca 284/21 - (Bl. 43 ff. d.A.) vereinbarten die Parteien u.a. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Kündigung vom 10. August 2021 mit Ablauf des 31. Dezember 2021, ferner unter Ziff. 2 des Vergleichs, dass für das Jahr 2021 kein Anspruch auf eine variable Vergütung (Jahresprämie) bestehe, unter Ziff. 3 eine unwiderrufliche Freistellung der Klägerin für die Zeit vom 15. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021, unter Ziff. 4 eine Zeugnisregelung mit einzelnen konkreten Zeugnisformulierungen und unter Ziff. 9 eine allgemeine Ausgleichsklausel.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 16 Ca 284/21 - (Bl. 68 d.A.) auf Antrag des Prozessbevollmächtigten der Klägerin nach Anhörung der Klägerin und ihres Prozessbevollmächtigten (Bl. 53 d.A.) den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für die Klage auf 17.491,26 ? und für den Vergleich auf einen Mehrwert von 8.830,42 ? festgesetzt und insoweit ausgeführt, Ziff. 2 des Vergleichs sei mit 3.000,00 ? und Ziff. 4 des Vergleiches mit 5.830,42 ? zu bewerten.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat der Beschwerde durch Beschluss vom 11. Januar 2022 - 16 Ca 284/21 - (Bl. 82 f. d.A.) nicht abgeholfen und sie dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

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