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ArbG Lübeck, 19.08.2021 - 1 Ca 899/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 19.08.2021 - 1 Ca 899/21
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21
- BAG - 2 AZR 257/22 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.08.2021 - 1 Ca 899/21 - abgeändert und festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 11.05.2021 weder fristlos noch fristgerecht endete.das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.08.2021, Az. 1 Ca 899/21, abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Verbundkündigung der Beklagten vom 11.05.2021 nicht aufgelöst wurde.