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ArbG Lübeck, 27.08.2020 - 1 Ca 2690/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 27.08.2020 - 1 Ca 2690/19
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
Berufung, Zulässigkeit, Überstundenvergütung, Darlegungslast , Aufrechnung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.08.2020 - 1 Ca 2690/19 - teilweise abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.08.2020, Az. 1 Ca 2690/19, teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger weitere Überstundenvergütung in Höhe von 11.409,46 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25.12.2019 zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.08.2020, Az. 1 Ca 2690/19, teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit das Arbeitsgericht mit den Ziffern 1 - 3 des Tenors der Klage stattgegeben hat.