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ArbG Neunkirchen, 08.09.2015 - 1 Ca 167/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Neunkirchen, 08.09.2015 - 1 Ca 167/15
- LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
Wird zitiert von ...
- LAG Saarland, 07.09.2016 - 2 Sa 104/15
Benachteiligung - sachlich nicht begründbare Übersicherung - offene Formulierung …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 08.09.2015, Az.: 1 Ca 167/15 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst :.unter Aufhebung des mit Beschluss des Arbeitsgerichts Neunkirchen, 1 Ca 167/15, vom 06.11.2015 gemäß § 319 ZPO berichtigt Urteils des Arbeitsgerichts Neunkirchen, 1 Ca 167/15, vom 08.09.2015 den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 4.400,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht Neunkirchen, 1 Ca 167/15, am 17.02.2015 zu zahlen und die Widerklage des Beklagten mit Schriftsatz vom 20.04.2015 abzuweisen.