Rechtsprechung
ArbG Neunkirchen, 12.10.2011 - 2 Ca 856/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zwei Omeletts und ein belegtes Brötchen nicht bezahlt - Kündigung
- rabüro.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin wegen des Verzehrs von Lebensmitteln
- wkblog.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen des Verzehrs von Lebensmitteln
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Kleinlich oder nicht? - Wann Bagatellkündigungen gerechtfertigt sind
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin wegen des Verzehrs von Lebensmitteln in Höhe von 12,75 Euro - Arbeitsgericht Neunkirchen bestätigt wichtigen Kündigungsgrund
- 123recht.net (Pressemeldung)
Verkäuferin wegen Lebensmittelverzehrs fristlos gekündigt // Bäckereifachverkäuferin aß zwei selbst zubereitete Omeletts
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Bäckerin durfte fristlos gekündigt werden wegen zwei verzehrter Lebensmittel