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ArbG Neunkirchen, 22.06.2006 - 4 Ca 129/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Neunkirchen, 22.06.2006 - 4 Ca 129/06
- LAG Saarland, 08.09.2006 - 2 Ta 26/06
Wird zitiert von ...
- LAG Saarland, 08.09.2006 - 2 Ta 26/06
Zwangsvollstreckung - Vollstreckungstitel - Bestimmtheit - Abrechnung - Vergütung
hat die Zweite Kammer des Landesarbeitsgerichts Saarland durch ihren Vorsitzenden auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 22. Juni 2006 (4 Ca 129/06).Der Beschluss des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 22. Juni 2006 (4 Ca 129/06) wird dahin abgeändert, dass der Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zurückgewiesen wird.