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ArbG Rostock, 22.09.2022 - 1 Ca 568/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 22.09.2022 - 1 Ca 568/22
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 2 Sa 167/22
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 2 Sa 167/22
Vergütungsanspruch - Schadensersatz - Aufrechnung
Der Kläger und Berufungsbeklagte wird unter diesbezüglicher Teilaufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock zum Az. 1 Ca 568/22 vom 22.09.2022 verurteilt, an die Beklagte und Berufungsklägerin einen Schadensersatz in Höhe von 772, 90 ? nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.04.2022 zu zahlen.