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   BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23   

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BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23 (https://dejure.org/2024,1560)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2024 - 7 ABR 8/23 (https://dejure.org/2024,1560)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 7 ABR 8/23 (https://dejure.org/2024,1560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anspruch des Betriebsrats auf Präsenzschulung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Personalratsseminare

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch: Webinar statt Präsenzschulung?

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: Die Rechtsbeschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 - 8 TaBV 59/21 - wird zurückgewiesen.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung? - Schulungsanspruch: Betriebsrat muss sich nicht auf Webinar beschränken lassen

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Freistellung einer Personalvertretung von Kosten für eine Präsenzschulung (statt eines Webinars)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    a) Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - Rn. 17 mwN) .

    b) Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - Rn. 18 mwN) .

    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - aaO; vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12) .

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (zum Ganzen BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - aaO) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - Rn. 19 mwN) .

    Der Darlegung eines besonderen Schulungsbedarfs bedurfte es nicht (vgl. dazu BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - Rn. 21 mwN) ; die Arbeitgeberin stellt dies auch spätestens seit der Beschwerdeinstanz nicht mehr in Frage.

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    (1) Der Beurteilungsspielraum eines Betriebsrats (im Streitfall der der PV Kabine) bezieht sich neben dem Inhalt der Schulungsveranstaltung (vgl. dazu BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13) auf Format und Methoden sowie Art und Weise der Wissens- und Kenntnisvermittlung und umfasst in diesem Sinn auch die Einschätzung der Gleichwertigkeit verschiedener Schulungsangebote.

    Denn nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungsveranstaltungen auch nach Ansicht der betrieblichen Interessenvertretung im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums als gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Schulung in Betracht kommen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13) .

  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    (a) Zwar ist eine im Betrieb bestehende zumutbare allgemeine Reisekostenregelung grundsätzlich auch für Betriebsratsmitglieder anlässlich der Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG verbindlich, wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - zu B II 3 c der Gründe; vgl. ferner Fitting 31. Aufl. § 40 Rn. 52; HWK/Reichold 10. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 20; Fuhlrott/Reiß ArbRAktuell 2013, 410, 411; zu Ausnahmen von diesem Grundsatz sh. etwa BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10) .

    Es würde eine ungerechtfertigte Besserstellung der Betriebsratsmitglieder darstellen, wenn diese für die im Zusammenhang mit der Ausübung von Betriebsratstätigkeit anfallende Reisetätigkeit höhere Beträge als Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Reisen beanspruchen könnten, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund besteht (vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - aaO) .

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 11 mwN) .

    (a) Zwar ist eine im Betrieb bestehende zumutbare allgemeine Reisekostenregelung grundsätzlich auch für Betriebsratsmitglieder anlässlich der Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG verbindlich, wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - zu B II 3 c der Gründe; vgl. ferner Fitting 31. Aufl. § 40 Rn. 52; HWK/Reichold 10. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 20; Fuhlrott/Reiß ArbRAktuell 2013, 410, 411; zu Ausnahmen von diesem Grundsatz sh. etwa BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10) .

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    Hierin liegt ein zulässiges Beurteilungskriterium (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 24) , selbst wenn nach den in den Gründen der angefochtenen Entscheidung getroffenen und mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von tatsächlichen Feststellungen in den Beschlussgründen zB BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27  mwN) das angebotene Online-Format zur Beteiligung bzw. zum Austausch der - für die Seminarleitung nicht visualisierten - Teilnehmer eine Chatfunktion vorsah.
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    (a) Zwar ist eine im Betrieb bestehende zumutbare allgemeine Reisekostenregelung grundsätzlich auch für Betriebsratsmitglieder anlässlich der Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG verbindlich, wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - zu B II 3 c der Gründe; vgl. ferner Fitting 31. Aufl. § 40 Rn. 52; HWK/Reichold 10. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 20; Fuhlrott/Reiß ArbRAktuell 2013, 410, 411; zu Ausnahmen von diesem Grundsatz sh. etwa BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    Hierin liegt ein zulässiges Beurteilungskriterium (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 24) , selbst wenn nach den in den Gründen der angefochtenen Entscheidung getroffenen und mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von tatsächlichen Feststellungen in den Beschlussgründen zB BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27  mwN) das angebotene Online-Format zur Beteiligung bzw. zum Austausch der - für die Seminarleitung nicht visualisierten - Teilnehmer eine Chatfunktion vorsah.
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - aaO; vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

    Auszug aus BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
    beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. November 2022 - 8 TaBV 59/21 - wird zurückgewiesen.
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