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   BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58   

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https://dejure.org/1960,4884
BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58 (https://dejure.org/1960,4884)
BAG, Entscheidung vom 09.08.1960 - 3 AZR 39/58 (https://dejure.org/1960,4884)
BAG, Entscheidung vom 09. August 1960 - 3 AZR 39/58 (https://dejure.org/1960,4884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangel an geeignetem Personal - Konjunktur - Anwednung der Rechtsvorschrift

Papierfundstellen

  • DB 1960, 1339
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Der vom Versieherungsamt erlassene Verwaltungsakt ist daher wegen des absoluten Zuständigkeitsfehlers nichtig (vgl. BVerwGE 1, 67 Z W ; V/olff aaO. S. 261; im Ergebnis auch V/. Jellinek, Verwaltungsrecht, 3° Aufl., S. 276 ff.).
  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 33/56

    Einwand der Rechtshängigkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit -

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vom 3. September 1953 (BGBl, I S. 1267) wurden nämlich spätestens bereits mit dem 1. Oktober 1953 (vgl. § 123 ArbGG) die Gerichte für Arbeitssachen auch für die Streitigkeiten aus den Dienstverhältnissen der Dienstordnungs-Angestellten ausschließlich zuständig (vgl. BAG 6, 257; BSG 2, 53).
  • BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Hierzu gehören auch die Streitigkeiten aus dem Regelungsgesetz (vgl. BAG 1, 205; BSG 2, 53) und insbesondere auch die aus § 7 RegelungsG (vgl. BAG AP Nr. 2 und 5 zu § 7 RegelungsG).
  • BAG, 01.04.1958 - 3 AZR 16/56

    Anstellung eines Arbeitnehmers - Subjektive Vorstellungen - Verbindung zum

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Der erkennende Senat hat zu der Frage, wann im Sinne des § 7 RegelungsG bei einer Ernennung oder Beförderung anzunehmen ist, daß sie auf einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruhen, den Rechtssatz aufgestellt (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 7 RegelungsG), daß es bei § 7 RegelungsG nicht entscheidend darauf ankomme, von welchen subjektiven Vorstellungen der Arbeitgeber bei der Anstellung des betreffenden Arbeitnehmers im einzelnen beherrscht gewesen sei, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer objektiv gesehen auch dann ohne sachliche Bedenken hätte angestellt werden können, wenn er keine enge Verbindung zum Nationalsozialismus gehabt hätte; § 7 RegelungsG solle nur diejenigen füheren öffentlichen Bediensteten treffen, die ein verständiger Behördenvorstand nach Abwägung aller Umstände nicht hätte anötellen oder befördern können.
  • BAG, 28.05.1957 - 3 AZR 109/56

    Ungerechtfertigte Begünstigung - Dienstherr - Beweislast - Person des

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Um dies annehmen zu können, reicht eine in der damaligen Zeit allgemein übliche Bevorzugung als "Alter Kämpfer" gegenüber Nicht-Parteigenossen allein nicht aus, vielmehr müssen besondere parteipolitische Erwägungen den Ausschlag gegeben haben (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 7 RegelungsG).
  • BAG, 10.05.1960 - 3 AZR 571/57

    Festsetzung der Pensionshöhe - Ermessensspielraum - Pensionsfestsetzungsbescheid

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Aus dieser Regelung kann der Kläger schon deshalb keine Rechte herleiten, weil es sich bei dem Aberkennungsbescheid der Beklagten vom 7» Dezember 1953, der im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses und nicht innerhalb eines verwaltungsrechtlichen Obrigkeitsverhältnisses erlassen wurde, um eine privatrechtliche Willenserklärung handelt (vgl., das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai i960 - 3 AZR 571/57 - sowie LAG Bremen, AP Nr. A zu § 7 RegelungsGj)fA â- Auf privatrechtliche.
  • BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57

    Privatrechtlich selbständige Gesellschaften - Gemeinde - Gemeindeverbände

    Auszug aus BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
    Zwar stellt es das Regelungsgesetz verschiedentlich mehr auf die äußeren, insbesondere tatsächlichen Verhältnisse ab als auf die rechtliche Form (vgl. z.B. für den Begriff "Anspruch auf Versorgung nach beamten rechtlichen Grundsätzen" § 52 Abs. 2 Satz 3)« Bei der Frage, wer als Dienstherr eines Arbeitnehmers anzusehen isu, muß jedoch auch im Bereich des Regelungsgesetzes stets von der rechtlichen Ausgestaltung der Einzellage ausgegangen werden (vgl. z.B. zur Frage des Dienstherrn bei Kapitalgesellschaften, die sich ganz im Besitz der öffentlichen Hand befinden, das Urteil des erkennenden Senats vom 29« Juli 1959 - 3 AZR 210/57 - iUJ Hr. 19 zu § 63 RögelungsG).
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