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   BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79   

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https://dejure.org/1979,554
BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79 (https://dejure.org/1979,554)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1979 - 4 AZN 43/79 (https://dejure.org/1979,554)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 4 AZN 43/79 (https://dejure.org/1979,554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung eines Tarifvertrages - Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe - Subsumtion des Einzelfalles - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegungslast - Beweislast - Absolute Revisionsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 228
  • NJW 1980, 1815
  • MDR 1980, 611
  • DB 1980, 1028
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Die Subsumtion des Einzelfalles unter solche Rechtsbegriffe wird von der Gesetzennorm nicht erfaßt (vgl. den Beschluß des Senats vom 5- Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 -, zum Abdruck im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Samidnng des Gerichts bestimmt).

    Entgegen seiner Rechtsauffassung hat der Kläger mit diesem Vortrag, wie die Beklagte zutreffend erkannt hat, nicht in gesetzesgemäßer Weise dargelegt, daß der vorliegen de Rechtsstreit die "Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG 1979 betrifft" Wie der Senat bereits im einzelnen in seinem Beschluß vom 5. Dezember 1979 ~ 4 AZN 41/79 - (zum Abdruck im Nachschlagewerk und - 4 ~ in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgeführt hat, kann nämlich nicht jeder Rechtsstreit, der über die Berechtigung eines tariflichen Anspruches geführt wird, schon allein deswegen als eine "die Auslegung eines Tarifvertrages" im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG 1979 betreffende Rechtssache angesehen werden.

    klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemeinheit eng berührt (vgl, auch dazu den Beschluß des Senats vom 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 - mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Sehrifttum), Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage im allgemeinen jedoch nur dann, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden ist oder gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung neue Gesichtspunkte vorgebracht werden.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Ziel dieser Gesetzesnovellierung ist es, das Bundesarbeitsgericht auf seine eigentlichen Aufgaben der Erhaltung der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung zu beschränken (vgl. Amtliche Begründung zu § 72 des Gesetzentwurfes, auch Beschluß des BAG vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - s zur Veröffentlichgung im Nachschlagewerk 5 181.
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Dabei liegt eine Verkennung des Rechtsbegriffes auch dann vor, wenn dieser zunächst vom Tatsachengericht zutreffend dargelegt, bei der Subsumtion aber wieder au fgegeben wird (vgl. BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Im übrigen übersieht der Kläger, daß zu der Frage der Anforderungen an eine schlüssige Eingruppierungsfeststellungs klage nach der von den Tarifvertragsparteien vollzogenen Änderung der §§ 22, 23 BAT bereits mehrere veröffentlichte Urteile des Senats vor liegen (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, [ demnächst] AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975 , sowie 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77-, [demnächst JAP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Nr. 69, 91 und 98 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 22, 247 [2 5a] = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Im übrigen übersieht der Kläger, daß zu der Frage der Anforderungen an eine schlüssige Eingruppierungsfeststellungs klage nach der von den Tarifvertragsparteien vollzogenen Änderung der §§ 22, 23 BAT bereits mehrere veröffentlichte Urteile des Senats vor liegen (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, [ demnächst] AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975 , sowie 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77-, [demnächst JAP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Bei derartigen unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Subsumtion des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder die instanzgerichtliche Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 $ BAG AP 6.
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79
    Einen solchen Beurteilungsspielraum hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung den Tatsachengerichten immer dann zuerkannt und zuerkennen müssen, wenn es um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe geht, wie sie in großer Zahl in der Anlage 1 a zum BAT und damit in Eingruppierungsstreitigkeiten Vorkommen (vgl. schon BAG 4, 152 [155] = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie neuerdings BAG AP Nr. 9 und 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07

    Eingruppierung - Pädagogischer Mitarbeiter im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

    Innerhalb der beschriebenen Grenzen haben die Tatsachengerichte einen Beurteilungsspielraum, der als solcher dem Revisionsgericht verschlossen ist (Senat 12. Dezember 1979 - 4 AZN 43/79 - BAGE 32, 228; 21. Februar 2007 - 4 AZR 183/06 - aaO).
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Dabei übersieht der Kläger jedoch, daß sich bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe die Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt oder bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG 32, 228, 231 = AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96

    Streitwert bei Eingruppierungsstreitigkeiten

    Interpretation eines Tarifvertrages bedeutet in diesem Zusammenhang die fallübergreifende, abstrakte Auslegung der zur Tarifanwendung notwendigen Rechtsbegriffe (BAGE 32, 203, 208; 32, 228, 232 = AP Nr. 1 und 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
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