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   BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 263/76   

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https://dejure.org/1977,1957
BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 263/76 (https://dejure.org/1977,1957)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1977 - 3 AZR 263/76 (https://dejure.org/1977,1957)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1977 - 3 AZR 263/76 (https://dejure.org/1977,1957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nettolohn - Lehrer - Dozenten - Aufklärungspflicht - Abhängigkeit - Vertragsverletzung - Lohnsteuer - Versteuerung des Honorars - Schadenersatz - Verschulden

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 263/76
    Zwar ist ein solcher Anspruch von der Rechtsprechung auch für Arbeitnehmer (und damit auch für freie Mitarbeiter) in entsprechender Anwendung des § 670 BGB bei Vorliegen der dort aufgezählten Voraussetzungen anerkannt (BAG [GS] 12, 15 [24 ff.] = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [zu VII der Gründe]; BAG AP Nr. 10 zu § 670 BGB [zu 2 der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 6/85

    Streitigkeit über eine in einem Vergleich aufgenommene Abfindungszahlung brutto =

    Er hat auch nicht dargelegt, allein schon durch die spätere Belastung mit der Lohnsteuerschuld einen Schaden erlitten zu haben, für den die Beklagte wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflicht (vgl. zu dieser Fallgestaltung BAG Urteil vom 18. Mai 1977 - 3 AZR 263/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nettolohn) einzustehen habe.

    Dafür ist wie bei der behaupteten Vereinbarung eines "Nettolohnes" (vgl. dazu BAG Urteil vom 18. Mai 1977, aaO) der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (LAG Düsseldorf, aaO).

  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07

    Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit

    Wird andererseits von der gewährten Vergütung keine (Lohn)Steuer einbehalten, kann für den Arbeitgeber bzw. Dienstberechtigten die Verpflichtung bestehen, den Arbeit- bzw. Dienstnehmer dahingehend aufzuklären, dass er sein Honorar selbst versteuern müsse und das für ihn zustehende Finanzamt von der Honorarzahlung verständigt werde, wenn ein besonderer Anlass zur Aufklärung besteht (vgl. BAG, Urt. v. 18. Mai 1977 - 3 AZR 263/76 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nettolohn).
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