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   BFH, 03.11.1983 - V R 5/73   

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https://dejure.org/1983,2579
BFH, 03.11.1983 - V R 5/73 (https://dejure.org/1983,2579)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1983 - V R 5/73 (https://dejure.org/1983,2579)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1983 - V R 5/73 (https://dejure.org/1983,2579)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BB 1984, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Die Entnahme eines Gegenstandes durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen stellt einen tatsächlichen Vorgang dar, bei dem der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand endgültig aus diesem Bereich herausnimmt (Urteil vom 28.2.1980 V R 138/72 , BFHE 130, 111 , BStBl II 1980, 309 ).

    In dieser Höhe wird sein Unternehmen mit einer Wertabgabe zu unternehmensfremden Zwecken konkret belastet (vgl. Urteil vom 28.2.1980 V R 138/72 , BFHE 130, 111 , BStBl II 1980, 309 ).

    In seiner Situation kann die Regelung der Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch in § 5 Abs. 1 Satz 3 UStG 1951 nur bedeuten, daß für ihn die Kosten maßgeblich sind, mit denen die Kostenrechnung seines Unternehmens aus Anlaß der Errichtung des Gebäudes zu nichtunternehmerischen Zwecken unmittelbar belastet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.1980 V R 138/72 , a.a.O.).

  • BFH, 09.03.1972 - V R 142/68

    Eigenverbrauch bei unentgeltlicher Errichtung eines Gebäudes für eine

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Bei Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses nach vorherbestimmtem Plan mit Mitteln des Unternehmens zur eigenen Nutzung ist das fertige Gebäude Gegenstand der Entnahme (Aufgabe der Rechtsprechung zum Rohbau als Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Rohbauunternehmern, BFH-Urteil vom 09.03.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).

    Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7.11.1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9.3.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).

    Hingegen gehört ein Gewinnanteil nicht zur Wertabgabe durch das Unternehmen (insoweit zuletzt BFH-Urteil vom 9.3.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).

  • BFH, 30.11.1967 - V 237/64

    Bereitstellen von Arbeitskräften einer OHG an eigene Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Überläßt eine Personengesellschaft einem ihrer Gesellschafter einen Gegenstand zur Eigenverwendung, ohne dafür etwas zu verlangen oder zu erhalten, so kann nicht mit Hilfe eines Gewinnverzichts eine Gegenleistung konstruiert werden (Abweichung von BFH-Urteil vom 30.11.1967 V 237/64, BFHE 90, 550, BStBl II 1968, 250).

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung (Urteil vom 30.11.1967 V 237/64, BFHE 90, 550, BStBl II 1968, 250) wird aufgegeben.

  • RFH, 11.01.1927 - V A 746/26
    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Der Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken ist bei Personengesellschaften ebenso wie bei Einzelunternehmern ein (willentlich gesteuerter) tatsächlicher Vorgang, nicht aber eine fiktive Leistung (Aufgabe der Rechtsprechung seit RFH-Urteil vom 11.01.1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102).

    Vielmehr hat sie dem finanzpolitischen Motiv der Besteuerung des Eigenverbrauchs, einen unbelasteten Verbrauch durch Selbstversorgung zu verhindern (vgl. RT-Drs. 1914/1918 Nr. 1461 S. 29), das Bild eines fingierten Umsatzes entnommen und dieses durch Umdeutung in eine fingierte Lieferung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson zum Tatbestandsmerkmal der Besteuerung gemacht (RFH-Urteil vom 11.1.1927 V A 746/26, RFHE 20, 147, RStBl 1927, 102; Urteil vom 11.10.1929 V A 263/29, RFHE 26, 28, RStBl 1930, 122; Urteil vom 27.3.1931 V A 186/31, RFHE 28, 293, RStBl 1931, 367; BFH-Urteil vom 9.2.1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).

  • BFH, 04.05.1983 - II R 6/82

    Grunderwerbsteuer für Erwerb eines im Bau befindlichen Gebäudes bei

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Auf einen entsprechenden Parteiwillen hat er geschlossen, wenn der Verkäufer des Grundstücks das zu erstellende Bauvorhaben bereits bei Vertragsschluß nach seinen eigenen Plänen vorbereitet oder begonnen hatte und sich sodann in dem Bauvertrag verpflichtet hat, dieses Bauvorhaben zu Ende zu führen und das fertiggestellte Bauwerk dem Vertragspartner zu übergeben (Urteil vom 13.4.1983 II R 53/81 , BFHE 138, 476 , BStBl II 1983, 606 ; Urteil vom 4.5.1983 II R 6/82 , BFHE 138, 480 , BStBl II 1983, 609 ).
  • BFH, 13.04.1983 - II R 53/81

    Veräußerung eines Grundstücks - Mietwohnhaus - Fertigstellung eines Bauvorhabens

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Auf einen entsprechenden Parteiwillen hat er geschlossen, wenn der Verkäufer des Grundstücks das zu erstellende Bauvorhaben bereits bei Vertragsschluß nach seinen eigenen Plänen vorbereitet oder begonnen hatte und sich sodann in dem Bauvertrag verpflichtet hat, dieses Bauvorhaben zu Ende zu führen und das fertiggestellte Bauwerk dem Vertragspartner zu übergeben (Urteil vom 13.4.1983 II R 53/81 , BFHE 138, 476 , BStBl II 1983, 606 ; Urteil vom 4.5.1983 II R 6/82 , BFHE 138, 480 , BStBl II 1983, 609 ).
  • BFH, 07.11.1963 - V 2/61 U

    Eigenverbrauch eines Rohbauunternehmers beim Bau eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Der Senat gibt die Ansicht auf, in diesen Fällen könne sich der Eigenverbrauch nur auf den Rohbau beziehen (Urteil vom 7.11.1963 V 2/61 U, BFHE 78, 142, BStBl III 1964, 55; Urteil vom 9.3.1972 V R 142/68 , BFHE 105, 193 , BStBl II 1972, 511 ).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Eine solche Leistung, also ein Leistungsaustausch, erfordert beim leistenden Unternehmer ein Verhalten, das auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch gegen die erbrachte Leistung abzielt oder geeignet ist, eine Vergütung für die erbrachte Leistung auszulösen; Entgeltlichkeit im vorbezeichneten Sinne erfordert zudem die Feststellbarkeit einer objektiv erzielbaren und erbringbaren Gegenleistung (Urteil vom 7.5.1981 V R 47/76 , BFHE 133, 133 , BStBl II 1981, 495 ).
  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Der Senat entscheidet über die Revisionen zur Umsatzsteuer 1957 bis 1962 (V R 4/73) und zur Umsatzsteuer 1963 (V R 5/73) gemeinsam.
  • BFH, 07.06.1973 - V R 64/72

    Berichtigungsveranlagung - Verwertung neuer Tatsachen - Feststellung während

    Auszug aus BFH, 03.11.1983 - V R 5/73
    Der Senat braucht sich nicht mit der Rechtsprechung auseinanderzusetzen, nach der es ein allgemeines Verbot, rechtswidrig ermittelte Tatsachen zu verwerten, nicht gibt (Beschluß vom 2. Juli 1969 I B 10/69 , BFHE 96, 300, BStBl II 1969, 636; Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72 , BFHE 109, 500 , BStBl II 1973, 716 ; anderer Auffassung Tipke/Kruse, AO /FGO, 10.Aufl., § 88 Rdnr.6 und § 173 Rdnr.22, und Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 88 Rdnr.11).
  • BFH, 26.02.1976 - V R 167/70

    Kapitalgesellschaft - Lieferung eines Gegenstandes unter Selbstkostenpreis -

  • BFH, 02.07.1969 - I B 10/69

    Rechtmäßigkeit eines Berichtigungsbescheids, wenn neue Tatsachen oder

  • BFH, 09.02.1961 - V 66/58 U

    Versteuerung des für private Zwecke genutzten Treibstoffs bei einer übwerwiegend

  • RFH, 27.03.1931 - V A 186/31
  • RFH, 11.10.1929 - V A 263/29
  • RFH, 07.05.1926 - V A 230/26
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