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   BFH, 07.02.1963 - IV 154/61 U   

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https://dejure.org/1963,2206
BFH, 07.02.1963 - IV 154/61 U (https://dejure.org/1963,2206)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1963 - IV 154/61 U (https://dejure.org/1963,2206)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1963 - IV 154/61 U (https://dejure.org/1963,2206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung einer Steuervergünstigung bei Gleichstellung einer natürlichen Person mit Hausgewerbetreibenden oder Zwischenmeistern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 76, 399
  • BStBl III 1963, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.1962 - I 98/60 U

    Gewerbesteuerliche Behandlung von Personen, die als Hausgewerbetreibende und

    Auszug aus BFH, 07.02.1963 - IV 154/61 U
    Die Trennbarkeit verschiedenartiger Betätigungen spielt nur in § 22 Abs. 2 GewStDV eine Rolle (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs I 98/60 U vom 4. Dezember 1962, Slg. Bd. 76 S. 393).
  • BFH, 04.10.1956 - V 96/56 S

    Einordnung naher Verwandter welche volle Arbeitnehmer im Familienunternehmen sind

    Auszug aus BFH, 07.02.1963 - IV 154/61 U
    In dem zur Umsatzsteuer ergangenen Urteil V 96/56 S vom 4. Oktober 1956 (BStBl 1956 III S. 343, Slg. Bd. 63 S. 383) habe der Bundesfinanzhof ausgesprochen, daß jemand Hausgewerbetreibender und Zwischenmeister zugleich sein könne, ohne daß dies die Steuervergünstigung beeinträchtige; dieser Grundsatz müsse auch für die Gewerbesteuer gelten.
  • BFH, 23.02.1961 - V 27/59
    Auszug aus BFH, 07.02.1963 - IV 154/61 U
    Die Grundsätze des zur Umsatzsteuer ergangenen Urteils des V. Senats des Bundesfinanzhofs V 27/59 vom 23. Februar 1961 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 186), worin die Beschäftigung von Heimarbeitern durch Hausgewerbetreibende für die Gewährung der umsatzsteuerlichen Vergünstigung als unschädlich anerkannt wird, weil Heimarbeiter nicht als fremde Hilfskräfte anzusehen seien, hält das Finanzamt wegen der Verschiedenheit der steuerlichen Vergünstigungsvorschriften auf die Gewerbesteuer nicht für anwendbar.
  • BFH, 22.06.1967 - V 15/65

    Umsatzsteuerfreiheit für Hausgewerbetreibenden gleichgestellte Personen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe nämlich in dem Urteil IV 154/61 U vom 7. Februar 1963 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 76 S. 399 - BFH 76, 399 -, BStBl III 1963, 146), das in seiner Gewerbesteuersache 1957 ergangen sei, festgestellt, er sei gleichgestellter Hausgewerbetreibender und Zwischenmeister.

    Soweit der Stpfl. auf das in seiner Gewerbesteuersache 1957 ergangene Urteil IV 154/61 U a.a.O. verweist, übersieht er, daß dort ein Sachverhalt des Jahres 1957 zu beurteilen war, während im vorliegenden Fall über den im Jahre 1960 erworbenen "Zwischenmeisterbetrieb" zu entscheiden ist.

  • BFH, 19.11.1970 - IV 150/65

    Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Der IV. Senat des BFH habe daher auch in einem derartigen Fall die Vergünstigung gewährt (Urteil IV 154/61 U vom 7. Februar 1963, BFH 76, 399, BStBl III 1963, 146).

    Der Steuerpflichtige weist auf das Urteil des erkennenden IV. Senats IV 154/61 U hin, das einen ähnlich gelagerten Fall behandelt und in dem zwar ebenfalls die Ansicht vertreten wurde, daß die Begünstigung solchen Gewerbetreibenden zu gewähren sei, die sowohl die Tätigkeit eines Hausgewerbetreibenden als auch diejenige eines Zwischenmeisters ausübten, auch wenn die Gleichstellung nach § 1 Abs. 2 Buchst. c HAG erfolgt sei, jedoch hinzufügte, auf die Trennbarkeit der Tätigkeit komme es nicht an.

  • BFH, 08.07.1971 - IV 186/65

    Personengesellschaft als Hausgewerbetreibender

    Nach den BFH-Urteilen I 98/60 U und IV 154/61 U vom 7. Februar 1963 (BFH 76, 399, BStBl III 1963, 146) hat es allerdings den Anschein, als ob der I. und der IV. Senat der Ansicht gewesen seien, auch ein Gewerbetreibender, der nicht ihm übertragene Arbeiten im ganzen weitergibt, sondern nur Teilarbeiten in Heimarbeit verrichten läßt, könne Zwischenmeister sein.

    In der Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des BdF, die in den BFH-Urteilen I 98/60 U und IV 154/61 U wiedergegeben ist und der sich die beiden Senate anschlossen, sind -- und zwar offenbar als die vorher behandelte, aber nicht positiv definierte Mitarbeit am Stück aus schließende Tätigkeiten -- aufgezählt: die Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes, das Einrichten der Arbeit, die Beaufsichtigung und Anleitung der Arbeitskräfte, die Überwachung von Qualität und Quantität des Arbeitsergebnisses und die Instandhaltung der Betriebsanlagen.

  • BFH, 27.03.1979 - VIII R 88/76

    Steuermeßzahl - Heimarbeiter - Betriebsarbeiter

    Zwar läßt sich aus den BFH-Urteilen vom 4. Dezember 1962 I 98/60 U (BFHE 76, 393, BStBl III 1963, 144) und vom 7. Februar 1963 IV 154/61 U (BFHE 76, 399, BStBl III 1963, 146) entnehmen, daß Zwischenmeister auch sein könne, wer nur Teilarbeiten in Heimarbeit verrichten läßt.
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